
Wer ein Firmenfahrzeug privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Der Fiskus hat zwei Verfahren vorgesehen: 1-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch. Die 1-Prozent-Regel rechnet sich in der Regel dann, wenn das Fahrzeug häufiger privat genutzt wird – und wenn es nicht zu teuer in der Anschaffung war. Denn Grundlage für die Berechnung ist der Listenpreis des Neuwagens, auch wenn das Firmenfahrzeug schon einige Jahre auf dem Buckel hat. Die Pauschalversteuerung ist monatlich fällig. Bei