Bad Schwartau möchte sein Zentrum aufwerten – mit Hilfe des Förderprogramms Aktive Stadt- und Ortsteilzentren und einer damit verbundenen Drittel-Finanzierung zwischen Bund, Land und Kommune. So wurde es Ende 2017 von der Politik beschlossen. Doch mittlerweile ist klar, dass dafür auch die Ausweisung eines Sanierungsgebietes Voraussetzung ist. Und das ist mit Kosten für die Eigentümer der betroffenen Grundstücke verbunden. Viele offene Fragen zum Vorhaben wurden in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses besprochen.
Anwohner zahlen Teil der Kosten
Marktplatz, Kurpark, Bürgerpark oder Zentralparkplatz sollen aufgewertet werden. Ein entsprechendes Entwicklungskonzept haben André Tomczak und Beate Bahr von der beauftragten Complan Kommunalberatung ausgearbeitet und vorgestellt. Insgesamt 35 Millionen Euro sollen investiert werden, damit die Aufenthalts- und Lebensqualität in Bad Schwartau langfristig gesichert und verbessert wird. Dafür werden aber auch die Eigentümer in den einzelnen Zonen des Sanierungsgebietes einen Teil der Kosten tragen müssen – sprich sie müssen für die Aufwertung ihres Grund und Bodens zahlen.
Grundstücke erhalten Sanierungsvermerk im Grundbuch
Wie hoch die Kosten für den Einzelnen sein werden, lässt sich noch nicht abschätzen. Die Büroleitende Beamtin Mandy Treetzen erklärte, dass nur die Wertsteigerung, die durch die Investitionen der öffentlichen Hand entstanden ist, abgeschöpft werde. Ein Gutachterausschuss wird dazu zunächst für die einzelnen Grundstücke einen Anfangswert vor Beginn der jeweiligen Maßnahme bestimmen und nach Abschluss – also in zehn bis 15 Jahren – einen Endwert. Erst dann steht fest, welche Kosten der Eigentümer begleichen muss. Die Grundstücke werden aber einen Sanierungsvermerk im Grundbuch erhalten. Das heißt: Wer sein Grundstück während der Sanierung verkaufen möchte, braucht dann dafür die Zustimmung der Stadt.
Ohne Programm kaum Chancen auf Weiterentwicklung
Stadtvertreter Martin Broziat (FDP) wollte zum Beispiel wissen, ob Sanktionen drohen, wenn nicht alle Maßnahmen umsetzt werden. André Tomczak: „Nein, Sie beschließen ein Gesamtkonzept, aber es müssen nicht alle Maßnahmen umsetzt werden.“ Die Grünen-Stadtverordnete Gudrun Berger gab zu bedenken, dass Bad Schwartau ohne ein solches Förderprogramm kaum die Möglichkeit habe, sich weiterzuentwickeln.
Weitere Stimmen aus der Kommunalpolitik
Bedenken – auch wegen der Größe des Sanierungsgebietes und den damit verbunden Folgen für die Bürger – kamen aus der CDU. Deshalb stimmen nur SPD, Grüne und FDP mehrheitlich für das Sanierungsgebiet und das damit verbundene Entwicklungskonzept. Darüber werden nun die Stadtvertreter in ihrer nächsten Sitzung im März endgültig entscheiden. „Die Eigentümer müssen aber mitgenommen werden“, mahnte Karen Schwerdtfeger von der SPD an. Deshalb soll zu dem Sitzungstermin der Stadtvertreter auch ein Informationstermin für die Öffentlichkeit bekanntgegeben werden.
Elke Spieck
Marktplatz, Amtsgerichtsgebäude und Bücherei sind Teil des Entwicklungskonzeptes. (Foto: Elke Spieck)