erixx Holstein bietet freiwillige Sonderentschädigung an

Der Bahn-Anbieter erixx Holstein bietet seinen Fahrgästen, die in den vergangenen Wochen wiederholt von Zugausfällen und Verspätungen der Linien RE83/RB84 zwischen Kiel und Lübeck bzw. Lüneburg betroffen waren, eine Sonderentschädigung an. Fahrgäste mit einem entsprechenden Ticket, die im Entschädigungszeitraum 11. Dezember 2022 bis 12. Januar 2023 auf einem Abschnitt der Strecke Lüneburg-Lübeck-Kiel unterwegs waren, können einmalig 20 Prozent des Fahrkartenpreises zurückerhalten.

Eigenen Qualitätsansprüchen nicht gerecht geworden

„Leider sind wir unserem eigenen Qualitätsanspruch in den Wochen nach dem Betriebsstart nicht annähernd gerecht geworden. Darunter haben insbesondere Pendler und Schüler gelitten. Wir möchten daher all denjenigen, die zum Teil täglich von Zugausfällen und massiven Verspätungen betroffen waren, zusätzlich zu den ohnehin bestehenden Möglichkeiten eine eigene finanzielle Entschädigung anbieten. Es tut uns wirklich leid, das möchten wir mit dem Angebot auch noch einmal zum Ausdruck bringen“, so Nicolai Volkmann, kaufmännischer Geschäftsführer von erixx Holstein.

Wer kann die Sonderentschädigung erhalten?

Alle Fahrgäste, die im Entschädigungszeitraum eine gültige Einzel-, Tages- oder Wochenfahrkarte für einen Abschnitt auf dieser Bahnstrecke hatten und somit auf die Leistungen von erixx Holstein angewiesen waren, können die Sonderentschädigung erhalten. Für alle Inhaber einer Monatsfahrkarte, einer Abo-Karte, einer Monatskarte im Abo, eines Jobtickets, eines ProfiTickets oder eines Semestertickets mit dem Gültigkeitszeitraum Dezember 2022 und/oder Januar 2023 wird der Fahrpreis eines einzelnen Monats für die Berechnung der Sonderentschädigung zugrunde gelegt. Der Betrag wird einmalig pro Karteninhaber ausgezahlt, Mitfahrer werden nicht berücksichtigt.

Regelungen für weitere Tickets

hvv-Abokarten und ProfiTickets müssen nachweislich regelmäßig für einen Abschnitt auf der Strecke Lüneburg bis Ratzeburg genutzt werden. Netzkarten im SH-Tarif müssen nachweislich regelmäßig für einen Abschnitt auf der Strecke Lauenburg bis Kiel Hbf genutzt werden. Inhaber dieser Fahrkarten müssen einen Nachweis über den Wohnort vorlegen. Semestertickets müssen nachweislich regelmäßig für einen Abschnitt auf der Strecke Lüneburg-Lübeck Hbf-Kiel Hbf genutzt werden. Semesterticketinhaber müssen ihre Immatrikulationsbescheinigung, das Semesterticket und einen Nachweis über den Wohnort vorlegen.

Sonderentschädigung ist eine freiwillige Leistung

Ausgenommen von der Sonderentschädigung sind Freifahrkarten und Bahn-Cards 100. Diese Sonderentschädigung ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens und ist unabhängig davon, ob zusätzlich Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Fahrgastrechte, der NAH-SH-Garantie oder der hvv-Garantie geltend gemacht werden.

Wie kann man die Sonderentschädigung beantragen?

Um die Sonderentschädigung zu erhalten, müssen Fahrgäste einen Antrag stellen. Hierfür richtet erixx Holstein zum 15. Februar ein eigenes Online-Portal ein. Alle Anträge, die über das Online-Portal vom 15. Februar bis einschließlich 15. März 2023 eingehen, werden geprüft. Das Online-Portal ist über die Unternehmenshomepage www.erixx.de erreichbar. Unter dem genannten Link finden Fahrgäste ebenfalls alle Informationen rund um die Sonderentschädigung. Die Beantragung ist ausschließlich über das Online-Portal möglich. Für Rückfragen steht den Fahrgästen ab dem 15. Februar 2023 ergänzend eine Service-Hotline zur Verfügung. Diese ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter 0431 647 49 288 oder per E-Mail an erixx@oepnv.online erreichbar.

Wie kann man weitere Ansprüche geltend machen?

Alle Fahrgäste, auch die, die von der Sonderentschädigung von erixx Holstein ausgenommen sind, können darüber hinaus wie gewohnt die NAH.SH-Garantie, die hvv-Garantie oder die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen. Bei Zugausfällen gelten die in ganz Deutschland einheitlichen Fahrgastrechte. Alle wichtigen Infos hierzu finden Fahrgäste unter dem Stichwort Fahrgastrechte im Bereich „Fahrkarten & Tarife“ auf der Website von erixx.

Bahnverkehr auf der Strecke normalisiert sich

Ab dem 13. Januar galt auf den genannten Strecken ein Ersatzfahrplan, auf besonders stark nachgefragten Teilstrecken wurden zusätzlich Busse eingesetzt. Mittlerweile hat sich der Zugverkehr zwischen Kiel und Lübeck weitgehend normalisiert. Lediglich in den Abend- und Nachtstunden kommt es werktags auf dem Streckenabschnitt zwischen Lübeck und Kiel noch zu einzelnen Teilausfällen in beiden Richtungen. erixx Holstein arbeitet mit Hochdruck daran, auch die letzten abendlichen Abweichungen vom Regelfahrplan auf der RE83/RB84 und baldmöglichst auch den Schienenersatzverkehr auf der RB76 zwischen Kiel und Kiel-Oppendorf zu beenden und den kompletten Fahrplan auf der Schiene anzubieten.

Pressemitteilung erixx Holstein

(Foto: Archiv)

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