Bürgermeisterin Julia Samtleben, Ordnungsamtsleiter Stefan Köhler und Polizeistationsleiter Jörg Burmester hatten am Donnerstag vergangener Woche die Anwohner zu einem Informationstermin eingeladen. Hintergrund war die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, den verkehrsberuhigten Bereich für die Erika-Tyska-Straße aufzuheben. Das hatte für viel Unruhe bei den Anwohnern gesorgt.
Anonyme Beschwerde wegen der Spielstraße
So war es auch nicht verwunderlich, dass der Einladung zahlreiche Familien mit ihren Kindern gefolgt waren. „Ich freue mich, dass es so ein reges Interesse gibt“, erklärte Julia Samtleben und erläuterte, wie es zu dieser Anordnung gekommen war. Nach einer anonymisierten Beschwerde wegen der Verkehrsführung in der engen Straße gab es eine Verkehrsschau mit der Straßenverkehrsbehörde des Kreises. Dort wurde festgestellt, dass ein verkehrsberuhigter Bereich nicht gleichzeitig auch Einbahnstraße sein kann. So kam es zur Anordnung, den verkehrsberuhigten Bereich aufzuheben, die jetzige Regelung sei rechtswidrig.
Erika-Tyska-Straße: Einbahnstraße oder Spielstraße?
„Die Regelung in der Straßenverkehrsordnung ist hier aber nicht eindeutig“, so die Bürgermeisterin, „weshalb wir mit dem Kreis noch einmal Gespräche aufgenommen haben mit dem Ziel, die jetzige Regelung beizubehalten.“ Zurzeit werde nach einer rechtlich sicheren Variante gesucht, weil eine Ausnahmeregelung schnell Begehrlichkeiten in anderen Kommunen wecken könnte. Eine andere Variante, nämlich die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung, kommt für die Erika-Tyska-Straße nicht in Betracht. „Ein gegenläufiger Verkehr ist hier nicht möglich“, so Burmester.
Anwohner in Stockelsdorf sind verärgert
Die Anwohner verstehen nicht, warum eine Regelung, die 17 Jahre Bestand hatte und sich bewährt habe, aufgehoben werden soll. „Die tatsächliche Situation ist doch anders, hier wird doch jetzt schon gerast. Wie soll das enden, wenn die Schilder entfernt sind?“, fragten die um die Sicherheit ihrer Kinder besorgten Anwohner. Darauf erwiderte Burmester, dass aufgrund der Enge eigentlich gar keine schnellere Geschwindigkeit möglich sei. „Hier fahren überwiegend Anwohner. Sie haben es selbst in der Hand“, erklärte er.
Anwohner können Widerspruch einlegen
Die Verwaltung will die Anwohner über den Ausgang der Gespräche mit dem Kreis informieren. Dann haben die Anwohner die Gelegenheit, Widerspruch gegen die Regelung einzulegen, falls die Anordnung auf Entfernung der Schilder bestehen bleibt. Anja Hötzsch