Sie verstehen die Welt nicht mehr: „Seit 20 Jahren ist die Erika-Tyska-Straße eine Spielstraße und das soll jetzt aufgehoben werden?“, fragt Familie Hoeck entsetzt. Erfahren haben Patrick und Nathalie Hoeck eher zufällig von dem anberaumten Infotermin, den Bürgermeisterin Julia Samtleben und Ordnungsamtsleiter Stefan Köhler am Donnerstag, 10. November, um 16 Uhr vor Ort anbieten. Dabei sollte das Schreiben auch an die Anwohner der Stichstraße Ahrensböker Straße Nummer 25 bis 31 gehen, die von der Regelung ebenfalls betroffen sind.
Erika-Tyska-Straße: Spielstraße soll aufgehoben werden
Mit dem Schreiben vom 25. Oktober, das der Redaktion vorliegt, informiert die Gemeinde die Anwohner darüber, dass die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Ostholstein die Anordnung ausgesprochen hat, die Spielstraße aufzuheben. In dem Schreiben lädt die Gemeinde die Anwohner zu einem Vor-Ort-Termin ein. Dort wollen Gemeindevertreter die Fragen beantworten. Auch Polizeistationsleiter Jörg Burmester wird dabei sein.
Familien in Stockelsdorf sorgen sich um die Kinder
„Wir machen uns alle seit zwei Wochen große Sorgen“, so Familie Hoeck, die die Kinder der betroffenen Familien um ihre Rechte beraubt sieht. Die betroffenen Familien sorgen sich vor allem um die Sicherheit ihrer Kinder auch auf dem Schulweg. Die Straße ist sehr schmal und es gibt keinen Fußweg. „Wo sollen die Kinder denn dann Fahrradfahren üben?“, fragt Nathalie Hoeck. „Stehen denn jetzt alle Spielstraßen auf der Kippe?“
Ordnungsamt Stockelsdorf schweigt über die Hintergründe
Eine Anwohnerin hatte eine verkehrsrechtliche Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde gestellt. Daraufhin sah sich die Gemeinde auch Erika-Tyska-Straße genauer an. „Über die weiteren Hintergründe möchte ich zurzeit keine Auskunft geben“, erklärte Ordnungsamtsleiter Stefan Köhler auf Nachfrage. „Das wollen wir persönlich mit den Anwohnern am Donnerstag klären.“ Anja Hötzsch
Als interessierter Mitbürger der Gemeinde Stockelsdorf habe ich den Bericht in den LN vom letzten Sonntag und danach im Wochenspiegel gelesen und denke, dass man den Anliegern eine nützliche Anregung geben kann. Es gibt den allgemeinen Rechtsgedanken der „Ersitzung“, der mir beim Lesen sofort in den Sinn kam.
Und tatsächlich hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil aus dem letzten Jahr für einen anderen Fall die Voraussetzungen der „Ersitzung“ einer fehlerhaft erteilten Rechtsposition ausarbeitet. Ich weise insbesondere auf die Randziffern 23 bis 26 hin. Wenn ich die Berichterstattung richtig verstanden habe und der Sachverhalt dort zutreffend dargestellt ist, besteht die fehlerhafte Regelung seit 17 Jahren und hat sich bewährt und bildet in keiner Weise eine Gefahr. Dass die Anwohner den zu unrecht von der zuständigen Behörde herbeigeführten Zustand nicht zu verantworten haben, dürfte selbstverständlich sein. Das alles dürfte in das Schema des genannten Urteils passen.
Die Position der Anwohner bzw. der Gemeinde, die den Zustand ja offenbar ebenfalls erhalten will, könnte durch das Urteil des höchsten Verwaltungsgerichts gestärkt sein. Das etwaige Argument der zuständigen Behörde, dass eine „Ausnahmeregelung“ ungerechtfertigte Begehrlichkeiten geweckt werden könnten, dürfte leicht zu entkräften sein, denn eine solche „Ersitzung“ ist keine Ausnahme, sondern der eigentlich fehlerhafte Verwaltungsakt erstarkt ja zu einer Berechtigung.
Vielleicht haben Sie ja Lust, die Anregung an die betroffenen Anlieger weiterzuleiten, wobei ich zu beachten bitte, dass ich weder befugt noch bereit bin, einen Rechtsrat zu erteilen, sondern nur eine Anregung zu eigenverantwortlicher Prüfung geben möchte.
Falls Sie über diese Anregung berichten wollen, darf mein Name nicht genannt werden. Bezeichnen Sie mich bitte wie eingangs formuliert.
Mit freundlichen Grüßen
Benno Stagge
/Users/bennostagge/Desktop/BVerwG 1 C 28.20, Urteil vom 30. März 2021 | Bundesverwaltungsgericht.pdf