Die Hansestadt Lübeck hat die Quarantäne-Regeln im Falle einer Corona-Infektion verlängert. Nach wie vor gilt für infizierte Menschen eine Isolationspflicht von mindestens fünf Tagen.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut:
Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über die Anordnung zur Absonderung (Isolation)) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) unter www.luebeck.de/bekanntmachungen. Ausführliche und tagesaktuelle Informationen zur Quarantäne sind online abrufbar unter www.luebeck.de/quarantaene.
Informationen zu Corona
Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 8 bis 20.30 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 – 2676 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus.