In der kommenden Woche endet die Zeit, in der Hunde an die Ostseestrände dürfen. In Scharbeutz, Timmendorfer Strand, Niendorf und Travemünde dürfen Vierbeiner ab dem 1. April nur noch an ausgewählten Hundestränden toben.
Hunde-Verbot gilt vom 1. April bis 30. September
Verbot heißt Verbot: Vom 1. April bis 30. September dürfen Hunde und auch Pferde die Strände nicht betreten. „Dieses gilt auch für frühe Morgenstunden und zur Abendzeit. Ferner sind Hunde im gesamten Dünenbereich verboten“, sagt die Gemeinde Scharbeutz. Gleichzeitig weißt die Gemeinde darauf hin, dass ein Verstoß gegen das Verbot sogar mit bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.
Auch Leinenpflicht für Hunde in Haffkrug und Scharbeutz
Hunden steht aber zusätzlich ein angelegter Hundeauslauf in der Scharbeutzer Heide zwischen Scharbeutz und Klingberg zur Verfügung, der ganzjährig von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geöffnet ist. Dort können sich alle Hunde austoben und frei herumlaufen.
Denn im gesamten Bereich der „Strandallee“, des „Ostseeplatzes“, der Strandpromenade, der Seebrückenvorplätze, der Seebrücken, dem „Haffwiesen-Park“ in Haffkrug und dem Kurpark in Scharbeutz sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen.
Hundestrände in Scharbeutz, Timmendorfer Strand und Travemünde
Auch an anderen Stränden der Lübecker Bucht gelten Verbote. Doch es gibt Hundestrände. Das sind ausgewählte Bereiche, an denen die Hunde auch innerhalb des genannten Zeitraums ans Wasser dürfen. In Scharbeutz gibt es Hundestrände am Strandabschnitt 4 (Höhe Grillmaster) und Abschnitt 31 (nördlich der Jugendherberge). In Travemünde gibt es Hundestrände am Brodtener Ufer und auf dem Priwall. In Timmendorfer Strand ist der Hundestrand nahe der Ostseetherme, in Niendorf in der Nähe des Hafens. Oliver Pries
Foto: LN-Archiv