Blau statt Grün: Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder
Ab 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt einem blauen ein grünes Versicherungskennzeichen tragen. Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören zum Beispiel Mofas, Mopeds oder Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads.
Ein korrektes Kennzeichen ist wichtig
Ohne Kennzeichen erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Wer sein Kleinkraftrad erst aus der Garage holt, wenn es warm und sonnig ist, kann das Versicherungskennzeichen später kaufen. Die Prämienhöhe richtet sich nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Wer ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf sondern für zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden Verkehrsjahrs. Kaufen lassen sich die Kennzeichen direkt bei der Versicherung: sowohl online oder vor Ort.
Die kleinen Verwandten der Motorräder sind nicht nur oft in Unfälle verwickelt, sie werden auch häufig gestohlen. Beides zeigt: Umfassender Versicherungsschutz ist nötig. Dies gilt besonders für Personenschäden. Wird beispielsweise ein gut verdienender, junger Familienvater bei einem Verkehrsunfall durch die Schuld eines Rollerfahrers schwer verletzt und behält bleibende Schäden, sind Entschädigungen in Millionenhöhe durchaus realistisch.
Mittlerweile sind E-Scooter auf unseren Straßen ein vertrauter Anblick. Auch sie brauchen jedes Jahr eine neue Versicherungsplakette.
Foto: Pixabay