Am kommenden Montag startet in Schleswig-Holstein wieder der Schulunterricht. Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, hat die Landesregierung nun zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen angekündigt.
Mehr Tests und Maskenpflicht für alle Jahrgänge
Schüler in Schleswig-Holstein müssen sich ab Montag auf weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus einstellen. So müssen sie sich künftig dreimal in der Woche testen lassen, bislang reichten zwei Tests. Außerdem gilt die Maskenpflicht nun für alle Schularten und Jahrgänge. Mit den Maßnahme will die Landesregierung auch sicherstellen, dass der Unterricht weiterhin in Präsenz durchgeführt werden kann. Schulschließungen soll es nach Möglichkeit nicht geben. Diese zusätzlichen Schutzmaßnahmen sollen zunächst für zwei Wochen gelten:
Das sind die zusätzlichen Schutzmaßnahmen
. Erhöhung der Testfrequenz auf dreimal wöchentlich. Ausdrücklich werden auch alle Geimpften und Genesenen gebeten, sich ab sofort freiwillig testen zu lassen.
. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für alle Schularten und Jahrgänge. Von den Ausnahmen soll sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht werden.
. An Grundschulen und Förderzentren (dort vorrangig im Primarbereich) gilt ab Montag, 10. Januar, wieder das Kohortenprinzip. Kohorten sind möglichst klein zu halten. Sie können bei klassenübergreifendem Unterricht oder zur Umsetzung von Ganztags- und Betreuungsangeboten nach sorgfältiger Abwägung aber mehrere Lerngruppen, ggf. sogar Jahrgänge umfassen. Lehrkräfte, die in mehreren Kohorten unterrichten, sollen vorsorglich FFP2-Masken tragen.
. Alle außerunterrichtlichen Angebote werden bis zum 23. Januar ausgesetzt.
. Der Sportunterricht gemäß Fachanforderung wird bis zum 23. Januar ausgesetzt, moderate Bewegungsangebote, wenn möglich im Freien, sollen aber stattfinden.
. Wettkämpfe sind nicht gestattet.
. Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten sind ebenfalls nicht gestattet.
. Für den Fall, dass es aufgrund einzelner Quarantäneanordnungen der Gesundheitsämter zu Störungen der schulorganisatorischen Abläufe kommt, können die Schulen ab sofort einen Übergang zu Distanzunterricht für betroffene Lerngruppen, Jahrgänge oder die Schule insgesamt regeln und dies der zuständigen Schulaufsicht anzeigen. Das kommt in Betracht, wenn mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in der entsprechenden Gruppe von einer Quarantäneanordnung oder ein Drittel der Lehrkräfte betroffen sind.
„Alle wollen den Präsenzunterricht“
„Jetzt geht es darum, auch angesichts des aktuellen Infektionsgeschehen ein vorsichtiges Ankommen in Schulen möglich zu machen“, so Bildungsministerin Karin Prien. „Auch jetzt ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler Kontinuität und Normalität erfahren. Das haben sie in den Gesprächen, die ich gerade gestern noch mit den Landesschülervertretungen geführt habe, auch noch einmal betont.“ Eltern und Verbände hätten ebenfalls für den Präsenzunterricht votiert. Prien betonte: „Wir beobachten die Entwicklung der Pandemie sehr engmaschig, besprechen uns regelmäßig mit unserem wissenschaftlichen Beirat und richten danach unsere Entscheidungen aus.“ Pressemitteilung