Die Omikron-Variante des Corona-Virus ist auch in Lübeck auf dem Vormarsch. Nach den Weihnachtsfeiertage sei es in der Hansestadt zu einem erwarteten Anstieg der Infektionszahlen gekommen, so die Verwaltung. Betroffen sind auch Besucher der Diskothek A1. Sie müssen deshalb in Quarantäne.
Elf Positivfälle in Diskothek A1 in Lübeck
Genauer gesagt geht es um Teilnehmer einer Party in der Nacht vom 26. auf den 27. Dezember. Elf durch ein Labor bestätigte Positivfälle lägen für diese Party mittlerweile vor, so die Hansestadt. Deswegen müssen nun alle anderen Besucher dieser Party ebenfalls in Quarantäne. Sie dauert mindestens zwei Wochen, eine Freitestung ist nicht möglich. „Alle betroffenen Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme dieser Mitteilung oder eines positiven Testergebnisses auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben und sich dort abzusondern/aufzuhalten“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.
Alle Besucher müssen in Quarantäne
Außerdem seien diese Personen verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden. Die Behörde ist erreichbar unter Telefon 0451 / 122-2676 oder per E-Mail: corona@luebeck.de. Beim Gesundheitsamt Lübeck werden derzeit nach Angaben der Stadt sogar rund 600 Fälle bearbeitet. Die Mitarbeiter seien von 7 Uhr morgens bis 20.30 Uhr im Einsatz, gearbeitet wird im Zweischichtbetrieb. Positiv auf Corona getestete Menschen sind außerdem verpflichtet, ihre Kontaktpersonen zu benachrichtigen.
Diskothek A1 mittlerweile geschlossen
Die Diskothek A1 hat ihre Pforten mittlerweile geschlossen. „Wir haben unsere Diskothek seit dem 27. Dezember 2021 geschlossen. Wir informieren unsere Gäste und bitten ihren Gesundheitszustand zu beachten. Um die Behörden zu unterstützen, informieren wir unsere Gäste auch über unsere Homepage und Social-Media-Kanäle“, so der Betriebsleiter der Diskothek A1, Steven Werner.
„Lassen Sie sich impfen!“
Bürgermeister Jan Lindenau ruft deshalb eindringlich dazu auf: „Lassen Sie sich impfen und nutzen Sie schnellstmöglich die Angebote der Auffrischungsimpfung. Lassen Sie uns gemeinsam die gute Impfquote in Lübeck halten und damit alle gemeinsam ohne größere, schwerwiegende Krankheitsverläufe diese Pandemie überstehen.“
Discobesuch nur noch mit PCR-Test
Seit dem 4. Januar gilt für Diskotheken in Schleswig-Holstein eine neue 2G+-Regel. Besucher müssen geimpft und genesen sein und zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen können. Bisher reichte ein negativer Schnelltest. PM / Oliver Pries
Foto: Holger Kröger