Hansestadt Lübeck führt 2G-Regel am Montag, 15. November, ein

2G Lübeck Weihnachtsmarkt

Die Hansestadt Lübeck setzt die 2G-Regel ab Montag, 15. November, um. Sie gilt zunächst für städtische Einrichtungen wie Ämter, das Theater und die MuK. Mit Auswirkungen auf den Weihnachtsmarkt und die Gastronomie in Lübeck ist zu rechnen.

2G-Regelung ab kommenden Montag

Angesichts auch in Lübeck steigender Inzidenzzahlen ändern sich die Kontakt- und Zugangsbeschränkungen. Seit einigen Tagen liegt die Inzidenz wieder deutlich über 100 Neuinfektionen innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohnende. Die Hansestadt Lübeck führt ab kommendem Montag, 15. November, in vielen Bereichen der Stadtverwaltung und städtischen Gesellschaften eine Zugangsbeschränkung ein, wonach ausschließlich Personen die Einrichtungen nutzen dürfen, wenn sie einen Nachweis vorweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind. Ein Testnachweis ermöglicht ab diesem Zeitpunkt keine Zugangsberechtigung mehr. Damit setzt die Hansestadt Lübeck die sogenannte 2G-Regel unter Anwendung des Hausrechtes um.

Für folgende Einrichtungen gilt bei Zutritt für das Publikum die Anwendung der 2G-Regel (geimpft oder genesen) durch Vorlage eines Impf-oder Genesenennachweises gemäß § 2 Satz Nr. 2 bzw. 4 SchAusnahmV in Verbindung mit einer Identitätsüberprüfung anhand eines Lichtbildausweises gemäß § 4 Abs. 3a Corona-BekämpfVO:

Stadtbibliothek inkl. Stadtteilbibliotheken, Archiv, Museen, Volkshochschule, Lübecker Schwimmbäder, Theater Lübeck und die Musik-und Kongresshalle

Ausgenommen von der 2G-Regel in diesen Einrichtungen sind:

a) Außerschulische Bildungsangebote gemäß § 12a Abs. 2 Corona-BekämpfVO wie z.B. Integrations-, Berufssprach-, Erstorientierungs-und Starterpaket-für-Flüchtlinge-Kurse, wenn der Teilnehmendenkreis im Wesentlichen unverändert bleibt und alle Teilnehmenden eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe § 2a Corona-BekämpfVO tragen.

b) Kinder-und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres. Hier gelten die Regelungen der Corona-BekämpfVO.

c) In Bibliotheken und Archiven die Abgabe und Abholung von vorbestellten Medien, aber nicht der Aufenthalt dort.

d) Personen, für die, belegt durch ein ärztliches Attest, keine Impfempfehlung der STIKO vorliegt. Hier ist ein Testnachweis gemäß § 2 Satz Nr. 7 SchAusnahmV vorzulegen, sofern nicht durch ärztliches Attest auf Grund einer anerkannten schwerwiegenden körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung die Durchführung einer Testung auf Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht möglich ist.

Der Zugang zu städtischen Bereichen, die eine hoheitliche Aufgabe wahrnehmen bzw. eine Genehmigungsbehörde darstellen, bleibt weiterhin auch ohne einen 2G-Nachweis möglich. Hierzu zählen unter anderem das Ordnungsamt / Bürgerservice, der Bereich Soziale Sicherung oder das Gesundheitsamt.

Maskenpflicht in der Stadtverwaltung

In allen Dienstgebäuden und Servicebereichen der Verwaltung der Hansestadt Lübeck besteht weiterhin die Pflicht für alle Besuchenden unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung (z.B. medizinische OP-Maske oder eine Maske des Standards FFP2, FFP3, N95, P2, KF94 oder KN95).

„Ungeimpfte sind gefährlicher als Geimpfte“

„Die aktuellen Infektionszahlen erfordern ein konsequentes und zügiges Handeln. Es liegen gesicherte Erkenntnisse vor, dass von Ungeimpften, aber für den Moment negativ getesteten Personen, eine höhere Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht als von geimpften Personen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Verbreitung des Virus, als auch auf die Situation in den Krankenhäusern. Die Freiheit des Einzeln hört da auf, wo sie die Mehrheit gefährdet. Dass trotz hoher und noch steigender Inzidenzwerte bisher schwere Verläufe eher weniger und eher bei Ungeimpften anzutreffen sind, belegt die grundsätzliche Wirksamkeit von Impfungen. Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto größer wird die Chance, dass wir gemeinsam diese schwierige Lage meistern und in unser normales Leben zurückkehren können.“ begründet Bürgermeister Jan Lindenau diese ersten Maßnahmen.

2G auch in Innenräumen des Weihnachtsmarktes

Dies wird auch Auswirkungen auf die Weihnachtsstadt des Nordens haben. Bürgermeister Jan Lindenau und Wirtschafts- und Gesundheitssenator Sven Schindler haben sich mit Veranstalter:innen und der Hotellerie im Vorwege abgestimmt. „Der Verband Frau und Kultur, der im städtischen Heiligen-Geist-Hospital den beliebten Weihnachtsmarkt durchführt, hat mir bestätigt, bereits jetzt mit 2G-Regeln zu planen“, so Sven Schindler. „Wir unterstützen die Umsetzung der 2G-Regel für Weihnachtsmärkte in Innenräumen. Der Gesundheitsschutz geht vor.“ begrüßt Pastor Bernd Schwarze für die St.-Petri-Kirche den Vorstoß der Stadt.

Dehoga empfiehlt 2G auch für Gastronomie

Auch der Hotel- und Gaststättenverband unterstützt die Linie der Hansestadt Lübeck. Frank Denker, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes Lübeck dazu: „Wir empfehlen unseren Mitgliedern die konsequente Umsetzung der 2G-Regeln in der Gastronomie unter Anwendung des Hausrechts.“ Weitere Maßnahmen sind in den nächsten Tagen zu erwarten.

„Wir müssen jetzt handeln.“

„Wir müssen jetzt handeln. Regelungen ab dem 25.11.2021 greifen zu kurz, da der Weihnachtstourismus im vollen Gange ist. Die Weihnachtsmärkte öffnen bereits ab 22. November. Da aktuell keine gesetzlichen Regelungen zur Einschränkung des Tourismus zu erwarten sind, müssen wir rechtzeitig Maßnahmen einleiten, die die Sicherheit erhöhen.“ so Bürgermeister Jan Lindenau.

Maskenpflicht auf dem Weihnachtsmarkt?

Aktuell prüft die Hansestadt Lübeck die Einführung einer Maskenpflicht auf allen zentralen Straßen und Plätzen der Innenstadt und auf den Weihnachtsmärkten auch unter freiem Himmel. Eine Abstimmung mit dem Land Schleswig-Holstein ist hier erforderlich. Pressemitteilung Hansestadt Lübeck

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23 Antworten auf &‌#8222;Hansestadt Lübeck führt 2G-Regel am Montag, 15. November, ein&‌#8220;

  1. Oliver Pries sagt:

    Liebe Leserinnen und Leser,

    wir schließen an dieser Stelle die Kommentare zu dem Thema „2G in Lübeck“. In vielen Kommentaren befanden sich Behauptungen, die die Kommentatoren nicht mit Fakten belegt haben. Wir haben versucht, diese Behauptungen in verlinkten Artikeln (siehe unten) zu be- bzw. zu widerlegen. Die Nachbearbeitung dieser Kommentare (die im Übrigen gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen) erfordert aber einen zu großen Zeitaufwand. Daher haben wir uns zur Schließung der Kommentarfunktion an dieser Stelle entschlossen.

    Viele Grüße!

    die Redaktion

  2. Oliver Pries sagt:

    Liebe Leserinnen und Leser,

    das Ärzteblatt hat in diesem Artikel die wissenschaftlich belegten Fakten zu den Corona-Infektionen in Großbritannien zusammengetragen: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/126136/England-Coronainfektionen-bei-doppelt-geimpften-Personen-3-Mal-niedriger

    Viele Grüße!

    die Redaktion

  3. Oliver Pries sagt:

    Liebe Leserinnen und Leser,

    in diesem Artikel der Kollegen von der Apotheken Umschau sind noch einmal alle bislang bekannten Fakten zum Thema „Impfungen“ zusammengetragen. Ein Absatz befasst sich auch mit der Wirksamkeit der Impfungen: https://www.apotheken-umschau.de/krankheiten-symptome/infektionskrankheiten/coronavirus/die-wichtigsten-fakten-zur-corona-impfung-723499.html

    Viele Grüße!

    die Redaktion

  4. Oliver Pries sagt:

    Liebe Leserinnen und Leser,

    der Kommentator behauptet in seinem Kommentar, es sei widerlegt, dass Ungeimpfte „gefährlicher“ seien als Geimpfte. Das ist so aber – nach derzeitigem Stand der Wissenschaft – nicht richtig. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der wissenschaftlichen Lage zu dieser Thematik: https://correctiv.org/faktencheck/2021/09/27/keine-belege-dass-gegen-covid-19-geimpfte-genauso-ansteckend-sind-wie-ungeimpfte/

    Viele Grüße!

    die Redaktion

  5. Oliver Pries sagt:

    Liebe Leserinnen und Leser,

    die Kommentatorin behauptet in ihrem Kommentar, Covid19 sei mittlerweile behandelbar. Das ist so aber nicht richtig. In diesem Artikel wird beleuchtet, welche Behandlungsansätze es mittlerweile gibt: https://www.apotheken-umschau.de/krankheiten-symptome/infektionskrankheiten/coronavirus/medikamente-gegen-covid-19-die-verschiedenen-ansaetze-723603.html

    Viele Grüße!

    die Redaktion

  6. Hildebrandt sagt:

    Ich bin nicht überzeugt das 2 G Regeln greifen , sperrt ungeimpfte in ihre Wohnungen ein . Warum müssen die geinpften jetzt darunter leiden . Das es immernoch Vollidioten gibt die sich nicht impfen lassen. Es bleibt immer an allen hängen . Keine Verständnis für ungeimpfte

  7. Bugenhagen sagt:

    Ich finde es so ungerecht, dass wir geimpft darunter leiden müssen, wegen den Impfgegnern. Bin so wütend auf die, die sollen sich schämen, was die uns und den Kindern an tun. Ich bin für einen strengen Lok Down, da wir ohne den das nie hinbekommen werden, solange nicht alle geimpft sind. Mfg

  8. Burkhard Fritsch sagt:

    Viel zu spät, leider. Es wurde wieder einmal verschlafen, die Maßnahmen zu verschärfen

  9. Christa Brand sagt:

    Hallo,
    sind ab nächste Woche in Travemünde im Urlaub wie jedes Jahr
    Natürlich ist ein Besuch des Lübecker Weihnachtsmarktes geplant.
    Aber draußen mit Dauermaske , sorry, da sind wir dann raus. Offensichtlich hat es sich noch nicht rumgesprochen, aber die Ansteckungsrate unter freiem Himmel liegt bei nahezu null.

    Und ja, wir sind alle geimpft. Aber irgendwann ist auch mal gut, Leute.

    Gruß Chrissie

  10. Peter Lähndorf sagt:

    Herr Lindenau…fehlt in diesem Satz nicht eine Angabe???—-
    Es liegen gesicherte Erkenntnisse vor, dass von Ungeimpften, aber für den Moment negativ getesteten Personen, eine höhere Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht als von geimpften Personen.
    Oder haben Sie das Fach Mathematik in der 5ten Klasse abgewählt??
    Wenn wir von einer weitverbreiteten Fehlerquote von 60% bei den Ungeimpften, aber negativem Ergebnis ausgehen, haben immernoch 40% ein richtiges Testergebnis.
    Wenn ich bei 2G aber niemanden teste, bleiben 100% mögliche Positive übrig— weil die Geimpften sich ja so sicher fühlen.
    Überbelegung der Intensivbetten müssen wir wohl nicht diskutieren– es würde ihre mathematischen Fähigkeiten sicher überfordern!!
    MfG ein stolzer Ungeimpfter

  11. Martina H. sagt:

    Ich finde das sehr richtig. Mit lockeren handhabungen kommen wir nicht weiter. Zeit zum Handeln ist längst überschritten.

  12. Martina Forte sagt:

    Es ist 5 nach 12 es wird Zeit zu handeln wenn wir nicht ein Weihnachten wie die Jahre davor erleben wollen.
    Masken auch auf öffentlichen Plätzen und Weihnachtsmarkt.

  13. wolfram Schröter sagt:

    das wurde auch zeit. wünschenswert ist das den ungeimpften der zugang zur restaurants disco usw. ebenfalls untersagt wird und dort auch nur 2G gilt.

  14. Nichts als die Wahrheit.. sagt:

    Endlich 2G in Lübeck. Wurde auch Zeit gegen die Ungeimpften durchzugreifen..
    Bravo Lübeck…

  15. Thomas Schulze sagt:

    Wo die Mehrheit den einzelnen gefährdet, da hört die Freiheit auf und Protest wird zum Widerstand. Keine Mehrheit, niemand entscheidet ueber den freien Willen einer Person

  16. Ein ungeimpfter Mitbürger, der weder leugnet noch verweigert, aber sich Gedanken über Regierungsentscheidungen macht... sagt:

    Ist schon komisch, dass sich momentan das Virus ausbreitet obwohl getestete schon kaum mehr teilhaben am öffentlichen Leben. Auch in Lübeck scheint man nicht nachzudenken sondern stupide das hervorragende Konzept der Regierung umzusetzen. Es ist einfach bitter. Denn… wie erklärt man mir bitte folgende Logik, dass ein alle 48 Stunden negativ getesteter Mensch gefährlicher ist als ein nicht getesteter geimpfter, der aber Überträger sein kann? Herr Lindenau, auf ihre wissenschaftlich fundierte Antwort wäre ich gespannt…?? Und Danke im voraus für die zu erwartenden Gegenkommentare aller Mitläufer, die zu bequem sind, sich eigene Gedanken zu machen.. Hoffentlich, und das meine ich wirklich ehrlich, stecken sich nicht allzuviele geimpfte gegenseitig an… Frohe Weihnachten

  17. W. sagt:

    Ungeimpfte sind gefährlicher halte ich für eine schlechte Aussage. Das ist auch widerlegt. Also das sollte man nicht so kommunizieren. Ob ihr 2G macht oder was auch immer. Es wird das Virus nicht darin hindern und auch nicht an geimpften vorbeimaschieren.
    Setzt alle geimpften in einem Raum dann wird sich zeigen ob es hilft.

  18. Benjamin Meyer sagt:

    So bekommen wir das nicht hin aber was will man von einer Kindergarten Regierung erwarten die immer wieder die gleichen Maßnahmen wieder gelten.
    Und die geimpften werden jetzt auch bestraft weil sie sich impfen lassen haben.

  19. Mark sagt:

    Unser Bürgermeister kann mit einer Anzeige wegen Volksverhetzung rechnen. So eine unüberlegte Aussage einfach nachzuplappern und damit Meinungsmache zu betreiben, gehört bestraft. Ziehen Sie sich warm an lieber Bürgermeister.

  20. Dagmar Ubben sagt:

    Ich bin sehr enttäuscht über Jan Lindenau’s Haltung! Die Ungeimpften sind mitnichten ausschließlich diejenigen, die die Welt mit dem Covid 19 Virus infizieren, das im Übrigen mittlerweile gut behandelbar ist!
    Es geht hier doch gar nicht um eine todbringende Gefahr in Form eines Virus! Es geht um Impfzwang. Aber nicht mit mir. Lieber verhungere ich.

  21. Netti sagt:

    Anders als in Deutschland werden in Großbritannien auch die symptomlosen Infektionen von Geimpften erfasst. Dabei stellte sich heraus, dass es viel mehr infizierte Geimpfte als infizierte Ungeimpfte gibt, in den Altersjahrgängen 40 bis 79 sind es sogar mehr als doppelt so viele.
    Aber die Presse beteiligt sich an der Hetze auf Ungeimpften ohne sich der Folgen bewusst zu sein, oder wollt ihr das gar nicht dazu beitragen, dass die Menschen erkennen, was hier passiert?

  22. AMu sagt:

    So richtig überzeugt mich das nicht. Höhere Inzidenzen als letztes Jahr trotz 70% „Impfquote“. „Geschützte“ müssen vor Gesunden geschützt werden?
    Sieht mir nicht nach gesundem Menschenverstand aus.
    Die Ausgrenzung von einem Viertel der (gesunden) Bevölkerung, die bislang ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft war, und die direkte Aufforderung dazu ist wohl am Besten mit Volksverhetzung benannt. Aber das Infektionsschutzgesetz ist ja zur Zeit ein höheres Gut als das Grundgesetz.
    Und wer hier wieder Hetze gegen gesunde Mitmenschen schreibt, die ihre eigene Meinung über neuartige Gentherapie haben und von ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit Gebrauch machen, hat von Demokratie und unseren Grundgesetz nichts verstanden.
    Ich hetze auch nicht gegen Menschen, die mit meinen Kassenbeiträgen sich impfen lassen und vielleicht mit Impfschäden lebenslang behandelt werden müssen.

  23. Dr. Lehners Christoph sagt:

    Die 2G Regel ist hervorragend. Man wird sehen, dass die Inzidenzen dadurch nicht verbessert werden! Die gegenwärtige Entwicklung belegt die geringe Wirksamkeit der Impfungen.

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