Hier wird geimpft: Offene Impfaktionen in allen Impfzentren Schleswig-Holsteins

Der Wochenspiegel bietet am 27. Januar, die Möglichkeit, während einer Telefonaktion Antworten auf Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung.

Anlässlich der jetzt beginnenden bundesweiten Aktionswoche „Hier wird geimpft“ erinnert das Landesgesundheitsministerium alle Schleswig-Holsteiner, die noch nicht geimpft sind, an die offenen Impfaktionen in den landesweit 28 Impfzentren. Das Land hat kurzfristig entschieden, das Angebot ab dem heutigen Mittwoch, 15. September, nicht nur eine Woche lang, sondern durchgehend bis zur Schließung der Impfzentren am 26. September zu ermöglichen. Ab sofort können sich Personen also jeweils von 13 bis 17.30 Uhr dort auch ohne Termin impfen lassen. Außerdem werden Montag und Dienstag ganztägig offene Impfaktionen jeweils von 9 bis 12 Uhr (außer in Lensahn) und 13 bis 17.30 Uhr angeboten. Das Angebot gilt für Personen ab zwölf Jahren. Verimpft werden alle verfügbaren Impfstoffe.

Auch Impfzentren in Ostholstein und Lübeck sind beteiligt

Mitgebracht werden muss lediglich der Personalausweis, der Impfpass (falls vorhanden) und eine Maske. Zu den beteiligten Impfzentren gehören die regionalen Einrichtungen in Bad Schwartau, Markt 15, in Eutin, Markt 7-8, in Lensahn, Eutiner Straße 56 und in der Musik- und Kongresshalle Lübeck, Willy-Brandt-Allee 10.

Einrichtungen sind bis zum 26. September geöffnet

Gesundheitsminister Heiner Garg betont: „Die offenen Impfaktionen bieten noch einmal allen Schleswig-Holsteinern, die sich noch nicht für eine Impfung entschieden haben, die Möglichkeit, sich schnell und einfach impfen zu lassen. Ich hoffe, dass viele Menschen dieses Angebot wahrnehmen – denn neben dem Gesundheitsschutz jeden ist die Impfung ein weiterer Schritt Richtung Normalität für uns alle.“ Bis zum 26. September ist die Impfung mit und ohne Termin in den Impfzentren generell noch möglich, danach schließen alle Impfzentren in Schleswig-Holstein. Wer einen Termin buchen möchte, kann dies online auf http://www.impfen-sh.de/ tun.

Auffrischungsimpfung unter Bedingungen

Die Impfzentren führen neben Erst- und Zweitimpfungen auch Auffrischungsimpfungen durch. Vorausgesetzt der Abschluss des Impfzykluses (AstraZeneca, BioNTech und Moderna zwei Impfungen, J&J eine Impfung) liegt sechs Monate zurück, können folgende Personen eine Auffrischungsimpfung erhalten: Personen über 60 Jahre nach Rückkopplung und individueller Entscheidung mit einer Ärztin oder einem Arzt, Bewohner in Pflegeeinrichtungen, Pflegekräfte, medizinisches Personal, Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Personen, die vollständig mit einem Vektorimpfstoff geimpft wurden.

Auch die niedergelassenen Ärzte impfen weiterhin

Neben den Impfzentren bietet eine Vielzahl an niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten Corona-Schutzimpfungen in ihren Praxen an. Dort findet seit einiger Zeit der Schwerpunkt der Impfungen statt. Diese sind online unter https://arztsuche.kvsh.de/ gelistet. Warum die Impfung gegen das Coronavirus sinnvoll ist, daran erinnert das Bundegesundheitsministerium auf dieser Website. Die wichtigsten Punkte daraus zusammengefasst.

Deshalb ist das Impfen so wichtig

1. Die letzten Monate haben gezeigt, dass das Coronavirus zu schweren Krankheitsverläufen – auch bei jungen Menschen – führen kann. Langzeitfolgen, wie Erschöpfungszustände, Atemnot oder neurologische Schäden können die Folgen sein. Eine Impfung schützt nachweislich vor schweren Infektionen und den bekannten Virusvarianten. Außerdem reduziert die Impfung die Wahrscheinlichkeit andere Menschen anzustecken, die sich nicht impfen lassen können.

2. Eine Impfung gegen das Virus ist sicher, denn alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe erfüllen die europäischen Sicherheitsstandards und haben alle üblichen Prüfverfahren, wie andere Arzneimittel auf dem Markt, durchlaufen. Die Wahrscheinlichkeit schwerwiegender Nebenwirkungen durch die Impfung ist deutlich geringer als schwer an dem Coronavirus zu erkranken, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit.

3. Je mehr Menschen geimpft sind, desto schneller kann ein normaler Alltag zurückkehren. In Schleswig-Holstein sind bereits 71,5 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner einmal und 67 Prozent vollständig geimpft. Das führt dazu, dass weniger Menschen im Krankenhaus behandelt werden müssen und die Kontaktpersonennachverfolgung erleichtert wird. Deshalb können ab dem 20. September viele Beschränkungen für Geimpfte, Genesene und Getestete in Schleswig-Holstein wegfallen.

Pressemitteilung Land Schleswig-Holstein

(Symbolfoto: Archiv)

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