Nicht geimpfte oder genesene Personen müssen in Schleswig-Holstein mit Einschränkungen rechnen. Ab Montag, 23. August, gilt dann eine Testpflicht für die meisten Innenbereiche. Grundlage ist die neue sogenannte 3G-Regel.
Testpflicht für Krankenhäuser, Pflegeheime
Die 3G-Regel bedeutet, dass nur noch vollständig geimpfte, genesene oder getestete Personen öffentliche Innenräume betreten dürfen. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat nun festgelegt, welche Räume darunter fallen. Es sind: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, aber auch die Innengastronomie. Auch für Feste und Veranstaltungen gilt die 3G-Regel.
3G-Regel gilt auch für Friseure und Fitnessstudios
Auch wer zum Friseur, zur Kosmetik oder zur Körperpflege will, fällt unter die Regelung. Ebenso betroffen sind Besucher von Fitnessstudios, Schwimmbädern oder Sporthallen. Und auch Hotelgäste müssen sich künftig wieder testen lassen. Das Gleiche gilt für Besucher von Freizeit- und Kultureinrichtungen.
Regeln für Veranstaltungen werden gelockert
Bei bestimmten Veranstaltungen in Innenräumen soll außerdem das Abstandsgebot wegfallen. Das aber muss im Einzelfall genehmigt werden. Kontaktdaten sollen in den meisten Außenbereichen künftig nicht mehr erhoben werden. Das sei für die Arbeit der Gesundheitsämter nicht mehr zweckdienlich, sagt die Landesregierung Schleswig-Holstein. Oliver Pries
Wer wegen der Vorerkrankungen nicht geimpft werden darf, muss sich testen lassen. Sie bekommen eine Bescheinigung, wohl vom Arzt oder einfach mal informieren, dann bekommen sie auch ab 11.10. die Test weiterhin kostenlos.
Steht aber auch überall geschrieben, bzw. wurde gesagt.
Lächerlich ich darf überhaupt nicht geimpft werden was sollen die mit vorerkrankung denn tun