Die Lübecker CDU fordert Parkzonen für E-Roller und Leihräder. E-Scooter behindern Fußgänger, so die CDU. Ein allgemeines Verbot der E-Roller wollen die Christdemokraten aber nicht.
„E-Scooter behindern Fußgänger“
E-Roller galten einst als Mobilitäts-Tool der Zukunft. Heute sind sie umstritten. Zum einen stellen Kritiker die Nachhaltigkeit der Scooter in Frage. Zum anderen haben sich die überall herumstehenden und -liegenden Roller in vielen Städten als Ärgernis erwiesen. Das bemängelt auch die Lübecker CDU: „E-Scooter stehen an vielen Orten herum oder liegen quer auf dem Gehweg“, sagt Klaus Hinrich Rohlf, der Vorsitzende des CDU-Ortsverbandes Holstentor Nord. „Damit behindern sie Fußgänger, die dann auf die Straße oder den Radweg ausweichen müssen.“
Aufstellen von E-Rollern in Lübeck künftig kostenpflichtig?
Deshalb fordert die CDU nun, das Aufstellen von E-Scootern künftig als Sondernutzung einzuordnen. Damit dürften die Roller dann nur noch an ausgewiesenen Stellen abgestellt werden, das Gleiche gilt dann für Leihräder. In Düsseldorf ist das bereits der Fall. Damit fallen E-Roller nicht mit unter den „Gemeingebrauch“, die Anbieter müssten Gebühren für das Aufstellen an bestimmten Plätzen zahlen. Dagegen hatten Anbieter geklagt, doch das Oberverwaltungsgericht Münster entschied schließlich für die Stadt Düsseldorf. Auch in Bremen gilt diese Regelung bereits.
Drei Anbieter gibt es in Lübeck
In Lübeck gibt es bereits viele hundert der E-Roller. Mit Voi, Lime und neuerdings Bird sind drei Anbieter am Start. Oliver Pries
Foto: Ulf-Kersten Neelsen
Es liegt doch an den Benutzern der E-Roller. Müssen sie wirklich quer auf dem Bürgersteig oder zwischen Radweg und Bürgersteig abgestellt werden? Durch die breiten Lenker der E-Roller ist ein Vorbeifahren auf den sowieso schmalen Radwegen mit dem Fahrrad gefährlich.
Die E-Roller werden ähnlich wie der Müll behandelt – einfach fallen lassen. Kann man nicht feststellen, wer den Roller zuletzt benutzt hat und demjenigen ein Bußgeld auferlegen?