Corona-Lockerungen in Schleswig-Holstein ab 26. Juli

Corona-Lockerungen Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es ab der kommenden Woche gelockerte Corona-Regeln. Unter anderem dürfen sich wieder mehr Menschen treffen, die Testpflicht in der Gastronomie entfällt. In Lübeck gilt bei Impfungen ohne Termin außerdem die freie Impfstoff-Wahl.

Zusammenkünfte mit 25 Teilnehmern erlaubt

Mehr Freiheiten in Schleswig-Holstein soll es ab Montag, 26. Juli, geben. Darauf hat sich die Landesregierung verständigt. Dann gilt für Zusammenkünfte die maximale Teilnehmerzahl von 25. Bisher waren es zehn. Kinder unter 14 Jahren, Genesene und vollständig Geimpfte zählen nicht mehr. Außerdem gibt es für Feste, Feiern, Empfänge usw. keine Teilnehmerbeschränkungen mehr. Das gilt auch für Veranstaltungen mit Marktcharakter.

Keine Testpflicht mehr in der Gastronomie

Auch der Besuch der Gastronomie wird einfacher. Denn ab Montag fällt die Testpflicht, die bislang für den Innenbereich galt. Auch die bisherige Folgetestung bei Besuch eines Beherbergungsbetriebes entfällt. Auch für Gottesdienste gibt es dann keine Teilnehmergrenze mehr. Aber: Bei Veranstaltungen mit Eventcharakter im Außenbereich sind nach wie vor strenge Auflagen einzuhalten. 

Freie Impfstoff-Wahl in Lübeck auch ohne Termin

In Lübeck wird auch das Impfen ohne Termin einfacher. Denn Impfwillige können sich ab Mittwoch, 21. Juli, den Impfstoff im Impfzentrum aussuchen. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres immer mittwochs bis sonntags. Zur Verfügung stehen BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca sowie Johnson & Johnson. Auch Kreuzimpfungen sind möglich. Bei der Anmeldung muss der Impfstoff angegeben werden. Die Impfstoffe gibt es, solange der Vorrat reicht, sagt die Hansestadt Lübeck. Oliver Pries

Teile diesen Beitrag!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert