Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat heute eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die Infektionsdynamik im Land konnte in den vergangenen Wochen deutlich gebremst werden, weitere Öffnungsschritte sind deshalb ab Montag, 14. Juni, möglich. So werden bei Veranstaltungen und Versammlungen erneut mehr Teilnehmer zugelassen. Und auch Schwimm- und Spaßbäder können geöffnet werden.
Konkret hat das Land folgende Änderungen beschlossen:
– Schwimm-, Spaß- und Freibäder können mit einem entsprechenden Hygienekonzept wieder öffnen. Bislang konnten Schwimmbäder nur für Bahnenschwimmen und Schwimmausbildung genutzt werden.
– Bei Sportveranstaltungen und Wettbewerben dürfen innen bis zu 500 und außen bis zu 1000 Personen teilnehmen. Wenn mehr als zehn erwachsene oder mehr als 25 Kinder in Innenräumen gleichzeitig Sport treiben, benötigen sie weiterhin einen aktuellen Test (außer es stehen mehr als 80 Quadratmeter pro Person zur Verfügung).
– Veranstaltungen mit Gruppenaktivität und ohne feste Sitzplätze – wie Feste und Empfänge – dürfen unter Auflagen wieder mit bis zu 125 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 250 Personen draußen stattfinden.
– Veranstaltungen mit Marktcharakter – wie Flohmärkte oder Messen – sind unter Auflagen drinnen wieder mit bis zu 500 Personen möglich, draußen mit bis zu 1000. Das gilt auch für Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen).
– Darbietungen von Laienchören vor Publikum sind nun innerhalb geschlossener Räume wieder zulässig, wenn alle Musizierenden getestet sind. Bei Versammlungen und Gottesdiensten außerhalb geschlossener Räume wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 1000 erhöht, innerhalb geschlossener Räume auf 500.
– Vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen muss keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden.
– Für Personen, die aufgrund einer anerkannten erheblichen körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung nicht getestet werden können, wird eine Härtefallregelung aufgenommen. In seltenen Ausnahmefällen werden Personen damit von Testpflichten befreit.
– Der Besuch von Saunen, Dampfbädern und Whirlpools – bislang nur einzeln oder gleichzeitig durch die Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts gestattet – wird unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktregeln ermöglicht.
– Betriebskantinen, in denen nur Betriebsangehörige und keine auswärtigen Gäste bewirtet werden, sind von der Testverpflichtung ausgenommen.
– Für Angebote der Jugenderholung – etwa Jugendfreizeiten oder Ferienpass-Angebote – gelten innerhalb der Gruppen keine gesonderten Regelungen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen mehr.
Weitere Informationen zu den Corona-Bekämpfungsmaßnahmen sind online auf www.schleswig-holstein.de zu finden.
Pressemitteilung Land SH
(Symbolfoto: Niko Korte/pixelio.de)