Schleswig-Holstein: Weitere Corona-Lockerungen ab 31. Mai

Schleswig-Holstein Corona Lockerungen Kontakte

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat weitere Corona-Lockerungen ab Montag, 31. Mai, angekündigt. Zum Beispiel sind wieder mehr Kontakte in Innenräumen gestattet. Und auch Veranstaltungen dürfen – unter Auflagen – wieder stattfinden.

Bis zu 10 Personen in Innenräumen

Bereits seit dem 17. Mai dürfen sich in Schleswig-Holstein wieder zehn Personen unter freiem Himmel treffen. Das gilt ab Montag, 31. Mai, auch für Innenräume. Dabei ist es egal, aus wie vielen Haushalten die Personen stammen. Für Feste und Empfänge ohne feste Sitzplätze gilt eine Höchstzahl von 25 in Innenräumen. Die Teilnehmenden müssen aber vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Im Außenbereich sind 50 Personen zulässig. Eine Testpflicht gibt es außen nicht.

Auch Veranstaltungen sollen wieder möglich sein.

Bis zu 125 Personen dürfen ab Montag an Innen-Veranstaltungen teilnehmen, im Außenbereich sind es 250 Personen. Doch auch hier gibt es Auflagen, die die Landesregierung noch bekannt geben will. Das Gleich gilt für Märkte im Innenbereich, also Flohmärkte, Messen und ähnliche Events.

Sport geht auch wieder

Bei Sport in Innenräumen mit mehr als 10 Teilnehmern gilt eine Testpflicht. Bei Kindern und Jugendlichen bis 25 Personen entfällt diese Testpflicht. Outdoor können wieder bis 50 Personen gemeinsam Sport – ohne Test. Alle Sportanlagen können wieder geöffnet werden, Testpflicht gibt es aber in Schwimmhallen und Fitnessstudios. Im Amateursport dürfen auch wieder Zuschauer kommen, die Höchstzahlen sind die gleichen wie bei Veranstaltungen. Und auch Saunas dürfen wieder öffnen, aber zunächst nur von Mitgliedern eines Haushaltes gemeinsam besucht werden.

Gottesdienste und Trauerfeiern

An rituellen Veranstaltungen der Religionsgemeinschaften können innerhalb geschlossener Räume ab Montag bis zu 125 Personen teilnehmen. Der Gemeindegesang (mit Mund-Nasen-Bedeckung) ist nicht mehr untersagt. An Trauerfeiern und Bestattungen auf Friedhöfen können künftig bis zu 250 Personen teilnehmen (125 im Innenbereich). Oliver Pries

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