Lockerungen im UKSH – Patienten dürfen wieder Besuch empfangen

Mit den sinkenden Infektionszahlen lockert das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) die Besuchsregeln.

Neue Regeln im UKSH

Mit den sinkenden Infektionszahlen lockert das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) die Besuchsregeln. Ab Dienstag, 25. Mai, dürfen stationär aufgenommene Patientinnen und Patienten jeden Tag eine Person für eine Stunde empfangen. Dies ist täglich in der Zeit zwischen 15 und 18 Uhr möglich. Besucherinnen und Besucher müssen beim Betreten des UKSH einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test vorweisen, den eine zertifizierte Stelle bescheinigt hat und der in einem Zeitraum von 48 Stunden vor dem Besuch durchgeführt wurde. Vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Besucherinnen und Besucher, bei denen die letzte vorgesehene Impfung mindestens 14 Tagen zurückliegt, sind davon ausgenommen, müssen aber ihren Impfstatus nachweisen. Wer zu Besuch kommen möchte, muss sich außerdem registrieren – am einfachsten vorab mit dem digitalen Zutrittsregister über die UKSH App oder über www.uksh.de. Eine Registrierung am Eingang des UKSH direkt vor dem Besuch ist ebenfalls möglich.

Antigen- und PCR-Tests zum Nachweis

Darüber hinaus werden Patientinnen und Patienten, die eine Ambulanz oder Tagesklinik aufsuchen möchten, gebeten, ab 25. Mai ebenfalls durch einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nachzuweisen, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Der von einer zertifizierten Stelle bescheinigte Test sollte höchstens 48 Stunden vor dem Betreten des UKSH durchgeführt worden sein. Vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Patientinnen und Patienten, bei denen die letzte vorgesehene Impfung mindestens 14 Tagen zurückliegt, sind davon ausgenommen und sollten zum Termin ihren Impfstatus nachweisen. Die bisherigen Regelungen für stationäre Patientinnen und Patienten bleiben bestehen.

Begleitpersonen sind auch weiterhin nur in Ausnahmefällen zugelassen, etwa zur Unterstützung besonders hilfsbedürftiger Patientinnen und Patienten. Mit dieser Bestimmung wird die Zahl der Personen in den Warteräumen reduziert, so dass die nötigen Mindestabstände eingehalten werden können. Dringend benötigte Begleitpersonen müssen sich anmelden. Das Vorzeigen eines aktuellen negativen Tests oder einer Impfbescheinigung ist erwünscht.

Alle Besucherinnen und Besucher, ambulante Patientinnen und Patienten sowie Begleitpersonen mit Ausnahmeerlaubnis können sich in den beiden Testzentren des UKSH am Campus Kiel und Campus Lübeck kostenfrei auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Für den Antigen-Schnelltest muss etwa eine halbe Stunde eingeplant werden.

Weitere Informationen zu Besuchsregelungen, zum digitalen Zutrittsregister und zu den Angeboten der Testzentren sind zu finden unter www.uksh.de

Pressemitteilung UKSH 

Foto: Pixabay

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