Grund sind die Corona-Auflagen – Regelung gilt vorerst bis zum 6. Juni
Während es in Schleswig Holstein seit dem 17. Mai wieder möglich ist, Gastronomieangebote im Freien zu nutzen und Schwimmbäder unter Einhaltung der Abstandsregeln zu besuchen, gibt es viele Angebote rund um den „ganz normalen Alltag“, die ausschließlich von geimpften, genesenen oder getesteten Personen in Anspruch genommen werden dürfen. Laut Landesverordnung gehört dazu auch der Besuch der Stadtbibliotheken des Landes. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 6. Juni.
Wiebke Kuchel, Leiterin der Stadtbibliothek Bad Schwartau, ist über die derzeitige Situation verärgert. Neben der Stadtbibliothek Lübeck und circa der Hälfte der weiteren Stadtbibliotheken im Land wurde auch in Bad Schwartau entschieden, dass die Türen der städtischen Einrichtung wegen der derzeitigen Auflagen geschlossen bleiben. „Wir sind laut Verordnung angehalten, auf möglichst kurze Besuche zu achten“, sagt sie. „Ich kann aber von den Besuchern nicht erwarten, dass sie sich für einen Aufenthalt von 15 Minuten vorher extra um Testzentrum begeben. Zum anderen ist es den Kolleginnen auch nicht zuzumuten, die Besucher an der Tür um Impfpässe zu bitten oder abzuweisen“, sagt sie. Es sei absehbar, dass große Verärgerung entstehe. Für Wiebke Kuchel ist die Verordnung deshalb nicht nachvollziehbar: „Es ist unbegreiflich, den Menschen das Lesen zu verweigern. Gerade erst musste ich eine alte Dame abweisen, die ‚doch nur ein Buch ausleihen‘ wollte und Kopf schüttelnd wieder fort ging Lediglich eine Vorbestellung über das Internet oder telefonisch ist derzeit in Lübeck wie in Bad Schwartau möglich.
Änderung nach neuer Landesverordnung möglich
„Der personelle Aufwand für eine derzeitige Öffnung mit Prüfung über Impfung, Genesung oder Testung ist zu hoch und steht für uns in keinem Verhältnis zur Größe des Nutzerkreises, der das Angebot laut Landesverordnung in Anspruch nehmen darf“, erklärt die Pressesprecherin der Lübecker Stadtverwaltung, Nicole Dorel. Lübeck warte nun ab, was sich mit der neuen Verordnung der Landesregierung ab 6. Juni ändere.
Auch Wiebke Kuchel ist gespannt, was kommt. Sie hofft darauf, dass zugunsten der Lesenden aller Generationen entschieden wird. Unabhängig von Impfpass oder Testergebnis. „Gerade in diesen Zeiten beinhalten unsere Medien nicht nur Bildung. Vielmehr ist es möglich, durch positive Unterhaltung, kreative Anregungen und Zerstreuung den Kopf einmal wieder frei zu bekommen von all den Einschränkungen und verunsichernden Nachrichten.“ Das gelte für Erwachsene wie für Kinder und Jugendliche. Für vereinsamte Menschen ganz besonders. Monika Poppe-Albrecht
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