Glück im Unglück hatten zwei jugendliche E-Roller-Fahrerinnen in Lübeck. Ihr Roller stürzte in die Trave, die Mädchen aber kamen vorher zu Fall. Im Wasser versanken ihre Brieftaschen und ihre Handys.
Mädchen fuhren mit E-Roller auf dem Gehweg am Wasser
Ereignet hatte sich der Vorfall am Mittwoch, 19. Mai, gegen 20.15 Uhr auf einem Gehweg An der Untertrave in Richtung Drehbrücke. Verbotswidrig gemeinsam auf dem Roller fahrend wollten die beiden 14 und 15 Jahre alten Mädchen aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg einer Bodenwelle ausweichen, verloren dabei die Kontrolle und stürzten zu Boden. Bedingt durch den Sturz zogen sich beide leichte Verletzungen zu.
E-Roller stürzt in die Trave
Der Elektroscooter rollte weiter und fiel in die Trave, mit ihm auch die beiden Handtaschen der jungen Frauen. Diese konnten durch einen hinzugeeilten Helfer zwar per spontanem Tauchgang aus dem Wasser gefischt werden, jedoch ohne die sich darin befindlichen Handys und Geldbörsen der Mädchen. Gemeinsam mit dem untergegangenen Gefährt dürften sich diese jetzt auf dem Grund der Trave befinden. Der Sachschaden beläuft sich auf circa 3000 Euro.
Gemeinsam auf E-Roller fahren ist verboten
Neben dem Schadensausgleich kommen auf die 15-jährige Fahrerin weitere Folgen zu: Das gemeinsame Fahren auf einem E-Scooter stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, erlaubt ist nur eine Person auf dem Gefährt. Zudem befuhr die junge Frau verbotswidrig den Gehweg. Grundsätzlich müssen E-Scooter jedoch auf den Radverkehrsflächen geführt werden. Sind diese nicht vorhanden, ist die Fahrbahn zu nutzen.
Fahrerin muss sich auch wegen Körperverletzung verantworten
Weil sich ihre 14-jährige Begleiterin bei dem Sturz verletzte, muss sich die Scooterfahrerin nun auch wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung verantworten. Die Polizei leitete ein entsprechendes Strafverfahren ein. Pressemitteilung Polizei
Foto: Lime