Schleswig-Holstein: Impfgruppe 3 ab 10. Mai, Termine ab 6. Mai

Impfungen Schleswig-Holstein Prioritätengruppe 3

Das Land Schleswig-Holstein öffnet die Corona-Impfungen für die Prioritätengruppe 3. Ab Montag, 10. Mai, können sich auch Menschen dieser Gruppe impfen lassen. Entsprechende Termine gibt es ab Donnerstag, 6. Mai.

Impfungen ab 10. Mai, Termine ab 6. Mai

Die Öffnung der Prioritätengruppe 3 steht in Schleswig-Holstein an. Ab dem 10. Mai können sich dann auch Menschen, die älter als 60 Jahre sind, impfen lassen. Außerdem fallen in die Gruppe auch Personen mit bestimmten Vorerkrankungen. Ab Donnerstag, 6. Mai, 17 Uhr, sind dann auch Termine in den Impfzentren für diese Gruppe erhältlich. Sie sind erhältlich auf www.impfen-sh.de. Der überwiegende Teil der Gruppe soll aber in den Arztpraxen geimpft werden.

65.000 neue Impftermine – aber viel Impfstoff in den Arztpraxen

Das Land Schleswig-Holstein stellt dafür am Donnerstag 65.000 Impftermine, die nur online zu buchen sind, zur Verfügung. Sie gelten für die Wochen vom 10. bis zum 23. Mai. Im gleichen Zeitraum sollen die Arztpraxen im Land 165.565 Impfdosen erhalten. Mindestens, sagt das Land. Auch in den Arztpraxen können Mitglieder der Gruppe 3 dann Termine vereinbaren. Und: Auch Menschen aus den ersten beiden Impfgruppen können sich dann noch Termine geben lassen.

80 Prozent der Erstimpfungen in den Arztpraxen

Laut Aussage des Landes Schleswig-Holstein finden derzeit bereits rund 80 Prozent der Erstimpfungen in den Arztpraxen statt. Am 30. April waren bereits 25,9 Prozent der Schleswig-Holsteiner mit einer Erstimpfung versorgt, 8,2 Prozent sind schon komplett geimpft. Schleswig-Holstein liegt damit im Mittelfeld in Deutschland. Spitzenreiter bei den vollständigen Impfungen ist derzeit Thüringen mit 11,6 Prozent der Bevölkerung.

Wer gehört zur Prioritätengruppe 3?

Zu der Prioritätengruppe gehören Menschen, die 60 Jahre oder älter sind. Außerdem fallen Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen wie HIV, rheumatologische Erkrankungen oder Asthma bronchiale in die Gruppe. Zudem können sich zwei enge Kontaktpersonen von Menschen impfen lassen, die über 60 Jahre und pflegebedürftig sind und nicht in einer Einrichtung leben. Außerdem fallen in die Gruppe unter anderem: Polizisten, Feuerwehrleute, Regierungsbeamte, Wahlhelfer, Apotheker, Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel arbeiten und auch Personen, die in Diensten der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Oliver Pries

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