Der Kreis Ostholstein hat mit der Allgemeinverfügung vom 10. April die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen bis einschließlich 9. Mai verlängert. Betroffen davon sind unter anderem sehr belebte Straßenzüge in Bad Schwartau, Eutin, Malente, Scharbeutz und Timmendorfer Strand.
Alkoholkonsum führt zu einer Herabsetzung der Hemmschwelle
Darüber hinaus ist ab sofort in mehreren Arealen in Eutin und Stockelsdorf ganztags der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt. Der Kreis sieht das temporäre und örtlich begrenzte Verbot als erforderlich an, weil der Alkoholkonsum zu einer Herabsetzung der Hemmschwelle führen kann. Die Einhaltung des Mindestabstandes oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind dann nicht mehr gewährleistet. Außerdem dient das Verbot der Kontaktminimierung, da sowohl der Verkauf als auch der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit zu einer größeren Zahl von Begegnungen von Menschen führen, heißt es in der Allgemeinverfügung.
In Eutin sind Bahnhof, Schlossgarten, Stadtbucht und Seepark betroffen
In Eutin gilt das Alkoholverbot im Schlossgarten, auf dem Schloss-Parkplatz, der Seepromenade, im Seepark und im Bahnhofsumfeld. In Stockelsdorf ist das Gebiet zwischen Segeberger Straße, Marienburgstraße und Ahrensböker Straße betroffen. Die Allgemeinverfügung wurde über die Internetseite des Kreises Ostholstein auf www.kreis-oh.de bekanntgemacht.