Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausausschusses des ostholsteinischen Kreistages findet am Dienstag, 9. Februar, um 17 Uhr im Ostholstein-Saal des Eutiner Kreishauses, Lübecker Straße 41, statt. Auf der Tagesordnung steht unter anderem eine Information über die Durchführung des Zensus 2021/2022. Fragen von Einwohnern können auch vor der Sitzung per E-Mail an einewohnerfragestunde@kreis-oh.de gestellt werden. Interessierte Einwohner können die Sitzung im Kreishaus oder über einen Livestream im Internet auf www.kreis-oh.de mitverfolgen.
Politik und Behörden brauchen verlässliche Basiszahlen für Planungen
Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Die Bundesrepublik führt aufgrund der EU-Vorgaben – Corona-bedingt um ein Jahr verschoben – eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung durch. Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden, stützt sich der Zensus wie schon im Jahr 2011 auch nun wieder auf bereits bestehende Verwaltungsregister. In erster Linie liefern die Melderegister der Kommunen die Ausgangsdaten.
Kreis benötigt rund 400 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte
Um die Qualität der Datenbasis zu verbessern, wird in einer Haushalte-Befragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt – unter anderem über Online-Fragebogen. Ergänzend sollen die Gebäude- und Wohnungseigentümer postalisch befragt werden. Stichtag ist der 15. Mai 2022. Die beim Kreis Ostholstein einzurichtende Erhebungsstelle soll ihre Arbeit ab dem 1. Juli 2021 aufnehmen. Haushaltsmittel für Personal und Räumlichkeiten sind vorgesehen. Diese Kosten werden von Bund und Land aber vollständig übernommen. Für das laufende Jahr sind 100 000 Euro vorgesehen, die Zahlung des Restbetrages erfolgt im Jahr 2022. Unter anderem werden rund 400 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte benötigt, die festgelegte Aufwandsentschädigungen erhalten.
(Foto: Statistische Ämter des Bundes und der Länder)