Reicht der Lärmschutz an der B 75?

Die Anwohner an der sechsspurigen Bundesstraße 75 in Kücknitz sind seit vielen Jahren stark vom Verkehrslärm betroffen.

Flüsterasphalt soll Geräusche reduzieren – bisherige Geschwindigkeitsbeschränkung dafür angehoben

Die Anwohner an der sechsspurigen Bundesstraße 75 in Kücknitz sind seit vielen Jahren stark vom Verkehrslärm betroffen. Seit Jahren drängen die Bewohner der Straßen Kieselgrund und Borstelweg auf geeignete Lärmschutzmaßnahmen.

Im vergangenen Jahr wurde in einer achtmonatigen Bauzeit der Straßenbelag zur Lärmminderung erneuert. Dabei wurde so genannter offenporiger Asphalt (OPA) verwendet, der für weniger Fahrgeräusche sorgen soll. Durch die offenporige Ausführung wird dabei der Schall „verschluckt“, was dem Straßenbelag auch den Namen Flüsterasphalt eintrug. Mit dem Einbau dieses lärmmindernden Asphalts wurde nach Angaben des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) der erste Teil des Lärmkonzeptes für Kücknitz umgesetzt.

Geschwindigkeitsbegrenzung notwendig

Damit der Straßenbelag seine Funktion auch richtig ausüben kann, muss eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit eingehalten werden, im Idealfall 80 Kilometer pro Stunde. Deshalb wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf 80 erhöht. Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wird durch einen mobilen Blitzer überwacht. Auf die bisher verwendete Blitzeranlage muss die Stadt verzichten, weil nach eigenen Angaben die Steuerung über die Kontaktschleifen nicht mehr möglich sei.

Das kritisiert Georg Sewe, Vorsitzender des Gemeinnützigen Vereins Kücknitz (GMVK). „Die Lkw-Fahrer haben dies natürlich schnell erkannt“, so Sewe. „Die generelle Geschwindigkeitsbeschränkung für Lkw auf allen Straßen, außer Autobahnen und Autostraßen, von 60 km/h wurde früher wegen der dort stehenden Messeinrichtung eher eingehalten. Jetzt werden die Motoren der Lkw weiterhin mit Volllast betrieben, Geschwindigkeiten weit über 60 km/h sind zu beobachten, der Geräuschpegel hat sich stark erhöht.“

Mobile Blitzanlage hilft nicht optimal

Die Überwachung auf Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch einen mobilen Blitzer habe nicht den gewünschten Effekt, so Sewe. „Die Anlage löst erst bei etwas über 80 km/h aus und Lkw ab 60 km/h werden nicht erfasst. Sie können also neuerdings unbehelligt mit Vollgas durch Kücknitz donnern! Das Ganze ist eine Farce und wird von den Kücknitzer Anliegern als reines Alibi empfunden“, so der streitbare Kücknitzer und fordert im Namen der Anwohner eine nachhaltige Besserung der Situation Die Stadt will offenbar prüfen, ob wieder eine feste Blitzanlage möglich ist.

Die vielen Lkw brausen hier mit unverminderter Geschwindigkeit von Tempo 80 von der Autobahn oder aus Richtung Travemünde kommend entlang. Erlaubt sind für sie hier jedoch nur 60 km/h. Foto: Anja Hötzsch

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2 Antworten auf &‌#8222;Reicht der Lärmschutz an der B 75?&‌#8220;

  1. Uwe Dittmar sagt:

    Zum Artikel muss einiges richtig gestellt werden:
    1. 60 km/h Speedlimit auf Außerortstraßen gelten nicht für LKW von 3,5 bis 7,5 t.
    2. OPA (Flüsterasphalt) senkt nur die Abrollgeräusche, nicht die Motorgeräusche von Fahrzeugen.
    3. Die Absenkung der Abrollgeräusche wirkt bei allen Geschwindigkeiten. Eine „bestimmte Mindestgeschwindigkeit“ ist mittels diverser wissenschaftlicher Untersuchungen m. W. noch nicht ermittelt worden. Kann m. E. auch nicht, weil die vom Vorgang des Abrollens bekannten geräuschemittierenden Effekte durch OPA grundsätzlich und prinzipiell gemindert werden.
    3. Motorursächliche Fahrzeuggeräusche vergrößern sich allgemein mit zunehmender Geschwindigkeit.

    Es macht also keinen Sinn, einerseits Abrollgeräusche durch Einbau von OPA zu vermindern und gleichzeitig Antriebs(Motor-)Geräusche durch Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit zu erhöhen. Die Anwohner nehmen nun das „Vorbeidonnern“ anhand der Antriebsgeräusche wahr. Da wurde tatsächlich der erwartbare Nutzen des finanziellen Aufwands für den OPA durch die konträr wirkende Erhöhung des Speedlimits vernichtet. Nachdenken statt blindes Glauben verschenken hätte sich gelohnt! Kann und sollte aber nachgeholt werden. Die Anwohner und die Steuerzahler würden dankbar sein.

  2. günter lange sagt:

    Hallo, da muss ich wiedersprechen. Die mobilen Blitzer können unterscheiden. Ich bin vor ein paar Tagen auf der rechten Fahrspur Richtung Travemünde/Kücknitz mit Tacho 80 gefahren. Das sind in Echt so etwa 75 Km/h. Auf der mittleren Spur fuhr ein Lkw mit ziemlich genau meiner Geschwindigkeit, damit also etwa 15 km/h schneller als für ihn erlaubt, und er wurde definitiv geblitzt. Da er gut 50 Meter vor mir versetz fuhr und sonst kein anderes Fahrzeug in der Nähe war ist ein Irrtum ausgeschlossen.

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