Der Bürgerentscheid über die Abwahl von Timmendorfs Bürgermeister Robert Wagner am Sonntag kann stattfinden. Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat heute einen Antrag Wagners auf Aussetzung des Termins abgewiesen.
Bürgermeister Wagner wollte Termin aussetzen lassen
Robert Wagner hatte versucht, den Termin für den Bürgerentscheid aussetzen zu lassen. Seine Anwälte führten dafür ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot in den Einladungen zur Abstimmung an. Darin stand, dass Wagner seiner Mitarbeiter als „Stallgäule“ bezeichnet hatte. Da sei falsch, so der Bürgermeister. Als Stallgaul habe er lediglich die Gemeindeverwaltung als Gesamtkonstrukt bezeichnet, nicht aber die Mitarbeiter.
Gericht: Kein Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot
Das Verwaltungsgericht sieht allerdings kein Verstoß gegen das Gebot. „Die Gemeindeverwaltung sei zwar bei der Durchführung des Bürgerentscheids an dieses Gebot gebunden. Von ihr mitgeteilte Tatsachen müssten zutreffend sein und von ihr abgegebene Werturteile dürften nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen. Diese Grenzen seien vorliegend aber eingehalten worden. Eine Verpflichtung zur Neutralität bestehe nicht, weil die Gemeindevertretung konkret zu dem Abwahlverlangen habe Stellung beziehen müssen. Die von der Bürgervorsteherin unterschriebene Stellungnahme sei auch nicht unsachlich“, heißt es in der Begründung des Gerichtes.
Abstimmung in Timmendorf am Sonntag
Am Sonntag, 22. November, sind die Bürger der Gemeinde nun aufgerufen, darüber zu entscheiden, ob Robert Wagner als Bürgermeister der Gemeinde Timmendorfer Strand abgewählt werden soll. OP
Foto: Helge Normann