Verwaltung fällt in erster Linie Bäume, die abgestorben sind
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr der Verwaltung betreut einen Baumbestand von rund 18?000 Straßenbäumen sowie über 80?000 weiteren Bäumen auf städtischen Flächen. Trotz umfangreicher Pflegemaßnahmen müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit in diesem Winter rund 360 Bäume gefällt werden. Es handelt sich hierbei um 60 Straßenbäume und um ca. 300 Bäume, die vor allem in Grünanlagen, auf Spielplätzen und an Schulen stehen.
Von den insgesamt 360 zu fällenden Bäumen sind ca. 175 Bäume bereits abgestorben. Es handelt sich dabei vor allem um vom Borkenkäfer befallene Fichten und um vom Ulmensplintkäfer befallene Ulmen. Allein im Stadtpark sind 18 Fichten durch den Borkenkäfer befallen und zum großen Teil bereits abgestorben.
Aktuelle Listen über zu fällende Bäume online
Die aktuellen Baumfälllisten sind online abrufbar unter www.luebeck.de/baumpflege. Nicht enthalten sind Bäume, die aus planerischen Gründen für Bauvorhaben gefällt werden oder die wegen ihres Stammumfanges nicht unter die Baumschutzsatzung fallen. Zu jeder Baumfällung ist der Fällgrund angegeben. Generell erfolgt erst dann eine Baumfällung, wenn mit keiner anderen baumpflegerischen Maßnahme die Verkehrssicherheit des Baumes mehr hergestellt werden kann oder wenn der Baum bereits abgestorben ist.
In den Vogelsangwiesen, in einem Bereich hinter dem Lerchenweg, werden mehrere Hybrid-Pappeln gefällt. Die Bäume, die unmittelbar neben Hausgärten stehen, müssen aus Verkehrssicherungsgründen dringend gefällt werden, so die Verwaltung. Die Bäume haben ihr Lebensende erreicht. Die Baumkronen sterben ab und bilden dadurch regelmäßig große Mengen an Totholz, das in die angrenzenden Gärten fällt. Innerhalb kürzester Zeit schließt sich bei etwas wärmerer Witterung im Frühjahr des nächsten Jahres durch den vorhandenen Jungaufwuchs der Gehölzsaum wieder. Ein Teil des abgesägten Holzes verbleibt auf der Fläche und bietet vor allem Insekten wertvolle neue Lebensräume.
Bereiche und Flächen mit Bäumen auf dem Plan der Verwaltung
Im Bereich der Hansestadt Lübeck müssen weiterhin einige Grünflächen durchforstet werden, um ein Umstürzen von Bäumen und ein Herabfallen abgestorbener Äste auf die angrenzenden, zum Teil stark begangenen Wege, Häuser und Gärten zu verhindern. Es handelt sich dabei um drei größere Flächen:
· Grünflächen beiderseits der Ratzeburger Allee im Bereich Falkenhusener Weg bis Polarisweg (dort befinden sich auch größere Waldflächen in Zuständigkeit des Stadtwaldes, die nicht durchforstet werden)
· Mehrere Grünzüge im Bereich des Heiweges, St. Gertrud
· Vorwerker Friedhof/ Landgraben (mehrere waldartige Gehölzflächen).