Ab sofort gilt in belebten Bereichen von Städten und Gemeinden in Ostholstein die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes – von Eutin über Fehmarn bis nach Bad Schwartau. In Scharbeutz und Haffkrug sind davon die Seebrücken und Seebrückenvorplätze, Promenadenweg, Strandallee und Fußgängerzone betroffen. Die Maskenpflicht gilt Freitag bis Sonntag von 9 bis 22 Uhr.
Mindestabstand fehlt? Dann Alltagsmaske auf!
In dieser Zeit gilt auch in Timmendorfer Strand eine Maskenpflicht – und zwar auf der Strandpromenade, auf allen Seebrücken und Vorplätzen samt Niendorfer Balkon und Timmendorfer Strandpark, im Niendorfer Hafen, auf weiteren zentralen Straßen Parkplätzen. Am Kuhlbrook, Höppnerweg und Poststraße gilt die Pflicht von Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr. Grundsätzlich gilt überall die Faustformel: Bei Unterschreitung des Mindestabstandes, Alltagsmaske auf! Details dazu gibt es online auf www.kreis-oh.de
(Foto: Graap)