Die Zahl der Neuinfektionen mit dem COVID-19-Virus steigt in der Hansestadt Lübeck weiter: Über das Wochenende stieg die Zahl der aktiv Erkrankten auf 102 Personen an, die Inzidenz steigt damit auf 44,8 (Stand 25.10.2020). Das Gesundheitsamt meldet, dass es sich dabei um zum Teil bekannte Infektionsketten handelt, vielfach die Infektionsquellen aber nicht mehr aufklärbar sind. Betroffen vom Infektionsgeschehen sind auch rund fünf Lübecker Schulen, zwei Kitas sowie eine Pflegeeinrichtung.
Infektionsquellen nicht immer zu ermitteln
„Es wird zunehmend schwieriger und in vielen Fällen sogar unmöglich, die Orte der Infektion eindeutig zu ermitteln. Wir gehen von einer zunehmend diffusen Ausbreitung der Infektion aus. Die Pandemie breitet sich leider in der Lübecker Bevölkerung weiter aus“, so Dr. Alexander Mischnik, Leiter des Gesundheitsamts der Hansestadt Lübeck. „Es muss mit einer weiteren Zunahme an Fällen gerechnet werden. Unser Ziel muss es weiterhin sein, die Infektionsketten zu unterbrechen, das heißt die Kontaktpersonen zu ermitteln und in Quarantäne zu versetzen“, führt er fort.Das Gesundheitsamt steht mit allen Einrichtungen sowie dem betroffenen Personenkreis in Kontakt, informiert, berät und stimmt gemeinsam im direkten Dialog das weitere Vorgehen mit den Betroffenen ab, um die Infektionskette zu unterbrechen und das Infektionsgeschehen einzudämmen.
Bürgermeister: „Reduzieren Sie Kontakte!“
„Die Infektionszahlen steigen rasant. Mit 102 aktiv erkrankten Personen haben wir den höchsten Wert seit Beginn der Pandemie in Lübeck. Reduzieren Sie Kontakte, halten Sie Abstand und tragen Sie konsequent eine Mund-Nasen-Bedeckung. Mir ist bewusst, dass die Einschränkungen für viele eine extreme Belastung sind: persönlich, familiär oder wirtschaftlich. Dennoch müssen wir nun versuchen diesen sprunghaften Anstieg der Infektionen, gemeinsam mit aller Kraft einzudämmen, um weitere Maßnahmen abzuwenden“, so Bürgermeister Jan Lindenau.
Neue Allgemeinverfügung gilt ab Dienstag
Die Hansestadt Lübeck reagiert auf die steigenden Zahlen mit einer Reihe von Maßnahmen, die in der heutigen Allgemeinverfügung (26. Oktober 2020) unter www.bekanntmachungen.luebeck.de veröffentlicht werden und ab morgen, Dienstag, 27. Oktober 2020, gelten. Neben den Regelungen der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein gelten für das Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck zur Eindämmung der Corona-Pandemie damit folgende Bestimmungen:
Veranstaltungen
Das Wohlbefinden, die Sicherheit und Gesundheit der Besucher steht selbstverständlich an erster Stelle. Vor diesem Hintergrund gilt es angesichts der aktuellen Situation auch Großveranstaltungen auf ihre Durchführbarkeit hin zu prüfen. So müssen in diesem Jahr leider die im Rahmen der Nordischen Filmtage Lübeck geplanten Filmvorführungen in den Kinos entfallen. Lediglich die Veranstaltungen online finden statt. Alle Programmänderungen sind online abrufbar unter www.nordische–filmtage.de .
Mit sehr großem Bedauern hat die Hansestadt Lübeck sich auch entschieden, die diesjährigen Weihnachtsmärkte abzusagen, um eine weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verhindern. Stattdessen erfolgt eine stimmungsvolle Winterinszenierung in der Altstadt. Alle Informationen hierzu sind online abrufbar unter www.luebecker-weihnachtsmarkt.de .
Allgemein gilt:
-Veranstaltungen im öffentlichen Raum ohne feste Sitzplätze sind bis maximal 25 Personen zulässig.
-Märkte, Messen, Flohmärkteund vergleichbare Veranstaltungen mit wechselnden Teilnehmenden im öffentlichen Raum dürfen eine gleichzeitige Teilnehmerzahl von 500 Personen außerhalb geschlossener Räume oder 250 Personen innerhalb geschlossener Räume nicht überschreiten.
-Veranstaltungen wie Konzerte, Vorträge, Theater, Kinos o.ä. im öffentlichen Raum mit festen Sitzplätzen dürfen eine gleichzeitige Teilnehmerzahl von 500 Personen außerhalb geschlossener Räume oder 250 Personen innerhalb geschlossener Räume nicht überschreiten.
-Veranstaltungen im privaten Wohnraum dürfen eine Gesamtteilnehmerzahl von 15 Personen außerhalb und innerhalb geschlossener Räume nicht überschreiten.
Gastronomiebetriebe:
sind in der Zeit von 23 bis 6 Uhr geschlossen zu halten
Für folgende Bereiche im Lübecker Stadtgebiet ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht:
-die gesamte Lübecker Altstadt (beginnend mit dem Zugang über eine der Brücken)
-ZOB inklusive Bahnhofsvorplatz
-Wegestrecke vom ZOB Richtung Holstentor, Konrad-Adenauer-Straße/Lindenplatz, Puppenbrücke, Holstentorplatz, bis hin zur Holstenstraße inklusive Holstentor-Grünanlage
-Sowie in Travemünde die Vorderreihe und der gesamte Promenaden-Rundlauf (Fährvorplätze der Auto- und Personenfähren, Priwallpromenade, Travepromenade)
Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 16. November 2020. Sollten die Fallzahlen weiterhin steigen, wird die Hansestadt Lübeck ab einer Inzidenz von 50 die Maßnahmen weiter verschärfen, um einer weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie entgegen zu wirken.
Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus . Pressemitteilung
Hallo Frau Jansen,
wir – die Redaktion – können keine Gesundheitsberatung vornehmen. Bitte wenden Sie sich an die Hansestadt Lübeck. Die Corona-Hotline ist erreichbar unter Telefon 122-2626.
Viele Grüße!
die Redaktion
Hallo liebe Redaktion!
Ich besuche täglich meinen Nachbarn, der auch sehr allein ist und nicht mehr so beweglich ist. Unsere Wohnungen sind aber winzig klein, und ein Abstand von 1,5 m ist dort nicht einhaltbar. Mein Nachbar trägt indoors keine Maske, aber ich sollte besser eine tragen, denke ich. Manche vertragen diese Masken nicht so gut. Trotzdem: Wie stark ist die Gefahr jetzt? In Anbetracht der neuen Zahlen bin ich verunsichert.
LG, Jansen
Habe am WE ein Training angesetzt in Eckernförde mit 10 Kindern. Ich bin Segeltrainer.Kann ich das durchführen oder lieber absagen. VG Usch
Moin!
Bei den 102 Personen handelt es sich nach Angaben der Hansestadt Lübeck tatsächlich um aktiv erkrankte Menschen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt höher. Die Statistik können Sie hier einsehen: https://www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/gesundheitsamt/infektionsschutz/covid19-statistik.html Wir haben an dieser Stelle lediglich die Pressemitteilung der Hansestadt Lübeck im Wortlaut veröffentlicht.
Viele Grüße!
die Redaktion
„stieg die Zahl der aktiv Erkrankten auf 102 Personen“.
Positiv getestet bedeutet nicht aktiv erkrankt. Diese Formulierung ist irreführend und drängt dem Leser eine unnötige Gefahr auf, die garnicht besteht. Bitte differenzieren Sie die Zahlen.
Anzahl der Infektionen = 102
davon mit Symptomen = XX
davon in Krankenhaus = XX
davon intensiv beatmet = XX
Vielen Dank!