Kostenlose Verhütungsmittel für Lübeckerinnen mit wenig Geld

Unterstützung für einkommensschwache Lübeckerinnen, die rezeptpflichtige Verhütungsmittel benötigen

Frauen mit Wohnsitz in Lübeck und Anspruch auf Sozialleistungen oder mit geringem Einkommen können einen Antrag auf Kostenübernahme ärztlich verordneter Verhütungsmittel bei allen Lübecker Schwangerschaftsberatungsstellen stellen. „Wir freuen uns sehr, dass die Stadt Lübeck ein Budget bereitgestellt hat und die betroffenen Frauen nicht auf eine bundeseinheitliche Lösung warten lässt“, sagt Cornelia Goebel von der Gemeindediakonie Lübeck.

Das Angebot gilt für Lübeckerinnen, die das 22. Lebensjahr vollendet haben (davor bezahlt die Krankenkasse) und staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld, Bafög, BAB oder Zahlungen nach dem Asylleistungsgesetz erhalten. Auch Frauen, die über ein geringes Einkommen verfügen, können einen Antrag auf Kostenübernahme verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel stellen, z.B. Pille, Spirale etc. Ausgenommen sind Kondome, der Kupferball und Sterilisationen.

Ungeplante und ungewollte Schwangerschaften enstehen immer häufiger durch finanzielle Not

Die Schwangerschaftsberatungsstellen von Gemeindediakonie Lübeck, donum vitae, pro familia, Caritas und Humanistischer Union (HU) in Lübeck nehmen die Anträge an. Die Frauen klären telefonisch mit der Beratungsstelle, wie der Antrag gestellt wird, benötigt werden die aktuellen Bescheide über Einkommensnachweise und das Rezept oder der Kostenvoranschlag. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird eine Bewilligung der Kostenübernahme ausgestellt. Die Beratungsstelle rechnet direkt mit der Apotheke oder Arztpraxis ab.

Hintergrund ist, dass die Zahl der Menschen, die aus finanziellen Gründen nicht oder nicht sicher verhüten, steigt. Denn seit Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes und der damit verbundenen Abschaffung der sogenannten „Hilfe zur Familienplanung“ im Jahr 2004 können sich viele Menschen mit geringem Einkommen Verhütung nicht mehr leisten. Schwangerschaftsberatungsstellen verweisen seit langem auf diesen Missstand. Sie stellen fest, dass es zu ungeplanten und ungewollten Schwangerschaften kommt, weil sich Frauen und Männer aus finanziellen Gründen für ein weniger sicheres Verhütungsmittel entschieden. „Damit ist auch das Menschenrecht auf Verhütung nicht mehr für alle gewährleistet“ so Helga Lenz Einige Kommunen haben auf diesen Missstand reagiert. In Schleswig-Holstein ist die Stadt Flensburg als erste aktiv geworden, weitere sind diesem Beispiel gefolgt. In Lübeck beschloss die Bürgerschaft 2019, dass es weiterhin für Lübeckerinnen mit wenig Einkommen finanzielle Unterstützung geben soll.

Für die Betroffenen ist dieses Angebot eine große Hilfe. Doch ist es eine freiwillige Leistung der Hansestadt Lübeck, ohne Rechtsanspruch, zeitlich, finanziell und regional begrenzt. „Wir freuen uns über das Engagement der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck, fordern jedoch weiterhin eine bundesweit einheitliche, gesetzlich verankerte Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Menschen mit wenig Geld“, betont Anne Potthoff (pro familia) im Namen aller Lübecker Schwangerschaftsberatungsstellen.

Informationen, Antragsannahme, Terminvereinbarung

Gemeindediakonie Lübeck, Hüxterdamm 18, Tel. 0451 793229
Donum vitae Lübeck, Große Burgstr. 51, Tel. 01736011318
Pro familia Lübeck, Fackenburger Allee 11, Tel. 0451 623309
Caritas Lübeck, Fegefeuer 2, Tel. 0451 79946130
Humanistische Union Lübeck, Hansestr. 24, Tel. 0451 81933

Foto: Pixabay

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