Zum 1. Juli ist nach anderthalbmonatiger Beratung in den politischen Gremien eine neue Parkgebührenverordnung in Kraft getreten. Die neue Regelung mit geänderten Gebühren, Zeiten und Anordnungen wird schrittweise in einem Übergangszeitraum von acht bis zehn Wochen umgesetzt. In dieser Zeit werden die Parkautomaten entsprechend umprogrammiert, neue Parkautomaten und Schilder werden aufgestellt.
Es sind mehr Parkflächen gebührenpflichtig als zuvor
Danach ist das Stadtgebiet in zwei unterschiedliche Zonen eingeteilt. In einem 400-Meter-Radius vom Marktplatz entfernt, befinden sich 751 Innenstadtparkplätze, die künftig von Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr bewirtschaftet werden. Die Parkgebühr beträgt in dieser roten Zone 50 Cent je halbe Stunde. Ein Tagesticket kostet sechs Euro. Diese Regelung gilt in folgenden Straßen: Albert-Mahlstedt-Straße, Am Stadtgraben, Bahnhofstraße (Parkstreifen), Berliner Platz, Ihlpool, Jungfernstieg, Lübecker Straße, Parkplatz Schloss, Plöner Straße 19-21, Segenhörn, Stolbergstraße. Es sind also mehr Parkflächen gebührenpflichtig als zuvor.
Parken mit Parkscheibe in der grünen Zone
Parken mit Parkscheibe halbe Stunde frei – dies gilt auf insgesamt 46 Parkplätzen am Rosengarten (unterer Bereich), Berliner Platz (vor Edeka), Freischützstraße, Ihlpool (Fahrbahnrand), Oberonstraße und Otto-Haesler-Straße. In der grünen Zone, die den 800-Meter-Radius vom Marktplatz aus erfasst, gilt Parken mit Parkscheibe von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden in folgenden Straßen: Bleeker Gang (Parkstreifen), Heinrich-Lüth-Weg (Richtung Seepromenade), Plöner Straße 27-33, Riemannstraße (gegenüber Bleekergang), Riemannstraße (Parkplätze Schwimmhalle).
Auch das Parken ohne Beschränkung ist weiterhin möglich
Parken ohne Beschränkung ist am Alten Bauhof, Am Mühlenberg, in der Elisabethstraße (P+R), Bahnhofstraße (Parkplatz), Heinrich-Lüth-Weg (verkehrsberuhigter Bereich), Heinrich-Westphal-Straße und Oldenburger Landstraße möglich. Das neue Konzept ist nicht von der Stadtvertretung, sondern von der Ordnungsbehörde – sprich Bürgermeister – erlassen worden.