Landesregierung, Landräte und Oberbürgermeister haben sich darauf verständigt, die Eigennutzung von Zweitwohnungen auf den Inseln und Halligen sowie dem Festland ab dem 4. Mai wieder möglich zu machen. Dies ist das Ergebnis einer Telefonkonferenz, zu der Ministerpräsident Daniel Günther eingeladen hatte. Einig war sich die Runde darüber, dass die Verständigung selbstverständlich unter dem Vorbehalt des weiteren Infektionsgeschehens stehe und dass dieses sorgfältig beobachtet werden müsse.
Weg der Lockerungen soll behutsam weitergegangen werden
„Wir müssen den Weg von Lockerungen weiterhin behutsam gehen und sorgfältig abwägen, an welchen Stellen mit Blick auf das Infektionsgeschehen bestehende Einschränkungen zurückgenommen werden können “, so der Ministerpräsident. Mit dem Blick auf die in der Landesverordnung bestehenden Betretungsverbote für Inseln und Halligen und deren beschränkte medizinische Versorgungskapazitäten sei das Gesundheitsministerium zu dem Ergebnis gekommen, dass in einer nächsten Lockerungsstufe die Eigennutzung von Nebenwohnungen hier unter einer Auflage zugelassen werden könne. So gelte für den Fall der Anordnung von Quarantänemaßnahmen, dass Zweiwohnungsbesitzer die Quarantäne bzw. Isolation binnen eines Tages am Erstwohnsitz angetreten haben müssen. Das Land werde dazu mit den drei betroffenen Gesundheitsämtern Leitlinien für die infektionsmedizinisch angemessene Rückreise erarbeiten.
Verbot der Eigennutzung von Nebenwohnungen soll auslaufen
Die Landesregierung hat zudem angeregt, die entsprechenden Regelungen zum Verbot der Eigennutzung von Nebenwohnungen auf dem Festland mit Ablauf des 3. Mai auslaufen zu lassen und nicht zu verlängern, erläutert der Regierungschef. „Aus unserer Sicht ist es wichtig, an dieser Stelle ein einheitliches Vorgehen im Land zu erzeugen“, sagte Günther. Er kündigte an, dass „zudem auch Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister und in gerader Linie Verwandte einer Person mit Hauptwohnung vom Betretungsverbot der Inseln und Halligen weiter ausgenommen werden.
Aufhebung im Gleichklang mit den Vorgaben der Landesregierung
„Die Landräte begrüßen einen Stufenplan für eine Lockerung der Schutzmaßnahmen im Bereich Tourismus. Sofern die Landesregierung zum 4. Mai die genannten Maßnahmen für den Zugang zu den Inseln und Halligen umsetzt, werden die Landräte die von ihnen verfügten Verbote der Zweitwohnungsnutzung auf dem Festland ebenfalls aufheben“, sagt Ostholsteins Landrat Reinhard Sager als Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages stellvertretend für die Landräte der touristisch geprägten Kreise. Voraussetzung sei auch hier, dass Mitte der kommenden Woche absehbar ist, dass das Infektionsgeschehen weitere Lockerungen überhaupt ermöglicht. „Dann bleiben wir – so wie bisher bei den Beschränkungen – auch bei der Aufhebung einzelner Maßnahmen im Gleichklang mit den Vorgaben der Landesregierung“, ergänzt Sager.
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