Gefährliche Verkehrsteilnehmer

Crash-Spuren dürfen nach einem Wildunfall auf keinen Fall beseitigt werden

Gerade zwischen September und November und im April sind die Waldbewohner der Wälder besonders mobil. Aber nicht nur in dieser Zeit sollte man Wildwarnschilder ernst nehmen und vor allem in der Dämmerung sehr vorsichtig fahren. In Waldgebieten sollte die Geschwindigkeit von vornherein gedrosselt werden.

Denn erfasst man bei Tempo 100 ein 25 Kilo schweres Reh frontal, kracht es mit der Wucht einer halben Tonne in die Windschutzscheibe. Außerdem ist ein großer Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden angebracht. So hat man genügend Zeit und Platz, sein eigenes Fahrzeug zum Stehen zu bringen, falls der Vordermann abrupt bremst.

Generell sollte man Tieren auf der Fahrbahn nicht ausweichen – zu groß ist die Gefahr, an einem Baum oder im Gegenverkehr zu landen. Bei kleinen Tieren, wie Hasen oder Füchsen, kann man versuchen, vorsichtig zu bremsen. Bei Hirschen oder Wildschweinen hingegen ist eine Vollbremsung angesagt, wobei man unbedingt die Spur halten sollte.

Konnte man den Unfall nicht vermeiden, muss sofort das Warndreieck aufgebaut, die Unfallstelle gesichert und die Polizei informiert werden. Die wiederum benachrichtigt den zuständigen Förster, der sich um das Tier kümmert.

Schäden am Auto sind Sache der Teilkaskoversicherung. Sie braucht immer Beweise, dass es sich tatsächlich um einen Wildunfall handelte. Blut und Haare des Tieres dürfen vor der Begutachtung also nicht vom Auto abgewischt werden. Die Versicherung benötigt außer der Schadensmeldung das Polizeiprotokoll, auch Fotos können nützlich sein. Abzüglich der Selbstbeteiligung zahlt die Teilkasko die Reparaturkosten. Eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt ist nicht zu befürchten, weil es in der Teilkasko keinen solchen Rabatt gibt.

Anders wird die Sachlage, wenn man etwa reflexartig einem Reh auf der Fahrbahn auswich und dabei an einem Baum oder im Graben landete. Fand kein nachweisbarer Zusammenprall mit einem Tier statt, war es auch kein Wildunfall. Hier kann nur die Vollkaskoversicherung helfen. Die bezahlt Schäden am eigenen Auto, die man beispielsweise durch Fahrfehler verursachte.

Bevor man die Vollkasko allerdings in Anspruch nimmt, sollte man sich von der Versicherung ausrechnen lassen, wie teuer der Beitrag durch die dann fällige Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt werden würde. Manchmal ist es sinnvoller, Bagatellschäden selbst zu zahlen und somit den Rabatt zu retten.

Noch schaut es nur. Doch wenn es auf die Straße springt, kann es gefährlich werden. Foto: Strachovsky/be.p

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