Kein Asbestbefund an Lübecker Schulen nach Kasseler Modell

Baubiologe überprüfte Raumluft – Endgültiges Gutachten soll zeitnah vorliegen

Vier Lübecker Schulen wurden am Freitag, 27. September auf Asbestfasern im Innenraum geprüft. Betroffen sind die drei nach dem Kasseler Modell errichteten Schulen, die Astrid-Lindgren-Schule, die Schule am Koggenweg, sowie das Trave-Schul-Zentrum. Die Schule Eichholz, die ebenfalls im Systembau errichtet wurde, war in die Untersuchungen mit einbezogen.

Erfreuliche Zwischennachricht

In den Räumlichkeiten wurden keine Asbestfasern gefunden, daher können sie weiterhin uneingeschränkt genutzt werden, eine Gefahr besteht nicht. Zeitnah soll auch ein vollständiges Gutachten der Staubuntersuchung vorliegen. Ziel der Untersuchung ist die Feststellung, ob die im Kasseler-Modell vebauten Asbestzementplatten Fasern freisetzen.

Baubiologen untersuchen zahlreiche Staubproben

Mittels eines Stempels nahm der Baubiologe während der Untersuchungen die Proben in verschiedenen Räumen. Die Auswertung erfolgt dann im Labor per Rasterelektronenmikroskop, die Analyse wies keine Asbestfasern auf. Vorsorglich wurden Hausmeister und Schulgemeinschaften sensibilisiert, Beschädigungen der Platten zu vermeiden, sowie bei Auffälligkeiten möglichst unverzüglich das Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck zu informieren.

Hintergrund Kasseler Modell

Zahlreiche Schulen wurden zwischen den 60er und 80er Jahren nach dem Kasseler Modell errichtet, dabei bestimmte Bauteile zur Anwendung, die sich aus innen- und außenliegenden Asbestzementplatten, verklebt mit einem Styroporkern zusammensetzen. Um sicherzustellen, dass von den Asbestfasern keine Gefährdung ausgeht, ist es Aufgabe der Schulträger, der Bauaufsicht im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration, die notwendigen Überprüfungen vorzunehmen.

Grundsätzlich keine Gefahr

Bei regelgerechter Verbauung der asbesthaltigen Bauteilen besteht keine Gefährdung durch Asbestfaserfreisetzung. Sollten die Teile jedoch bearbeitet oder beschädigt werden, oder die Verklebung der Elemente versagen, so kann es zur Faserfreisetzung kommen. Deshalb ist die Erstellung der jeweiligen Gutachten notwendig, um Sicherheit vor der Asbestbelastung garantieren zu können.

Foto: Pixabay

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