Malente sperrt Badestege – das Baden bleibt aber weiterhin erlaubt

Der buchstäbliche Sprung ins Wasser im heißen Sommer ist in Malente verboten. Hintergrund der Sperrung von Steganlagen, Sprungtürmen, Wasserrutschen und Badeinseln ist ein knapp zwei Jahre altes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das mittlerweile in den Kommunalverwaltungen hohe Wellen schlägt.

 „Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat eine Verkehrssicherungspflicht“

Auslöser des Rechtsgutachtens war der Unfall eines zwölfjährigen Mädchens im Sommer 2010 in einem kommunalen Freibad im Raum Koblenz. Unter anderem konkretisierten die Richter die Pflichten der Badeaufsicht. Der Versicherungsverbund Kommunaler Schadenausgleich (KSA) hat daraufhin die Städte und Gemeinden gewarnt. „Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat eine Verkehrssicherungspflicht“, zitiert der KSA das BGH-Urteil. Daraus folge, dass die Kommunen auch bei Steganlagen und Badeinseln, von denen ins Wasser gesprungen werde, für etwaige Unfallfolgen haftbar gemacht werden könnten.

Bürgermeisterin ärgert die enge Rechtsauslegung

Malentes Bürgermeisterin Tanja Rönck ist verärgert über die enge Rechtsauslegung: Der Versicherungsbund weise darauf hin, dass „entsprechende Einrichtungen das Verletzungs- und Ertrinkungsrisiko erhöhen“ und „ohne die Beaufsichtigung nicht angeboten“ werden sollten. „Leider sind wir nicht in der Lage, die geforderte Aufsicht an allen gemeindeeigenen Seen zu stellen“, sagt Rönck.

Im Strandbad am Dieksee bleibt alles beim Alten

In der Konsequenz habe die Gemeinde, die Stege und Badeinseln an den öffentlichen Badestellen in Neukirchen, Krummsee und Benz-Nüchel sperren lassen. „Das ist aber kein allgemeines Badeverbot“, betont Rönck. Über die jeweiligen Strände und Uferzonen dürfen und sollen die Schwimmer weiterhin ins Wasser gehen. Und im bewachten Strandbad am Dieksee könnten Sprungturm und Wasserrutsche weiterhin genutzt werden. DSN

Am Neukirchener See ist die Steganlage gesperrt. (Foto: Dirk Schneider)

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Eine Antwort auf „Malente sperrt Badestege – das Baden bleibt aber weiterhin erlaubt“

  1. A.W. sagt:

    Was soll dieser Mist.Es steht an jeder Badestelle ob die Badestelle überwacht ist oder nicht. Denn müssen die Eltern halt ihre Aufsicht nicht vernachlässigen und an ihren scheiss Smartphones oder Tabs spielen sondern ihre Kinder am Strand in jeder Situation beobachten. Der Krummsee und der Kellersee in Malente und Krumsee waren für Leute die nicht denn Hecktick und streß der am Dieksee an der Bade Stelle ist ausgesetzt worden ist. Konnten sich da hinziehen gemütlich anspringen und schwimmen so das nie jemand wie am Dieksee es oft war ins Wasser geschupst was angesprungen worden ist. Und nun soll für die Leute die vernümpftig ist und auf die Mitmenschen achten das springen am badestellen die nicht überwacht sind verboden werden. Das ist nee Schweinerei

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