Es ist nun doch noch nicht vorbei: In der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses teilte Bürgermeister Jan Lindenau mit, dass das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) den weiteren Betrieb des Mineralstoff-Aufbereitungszentrums (MAZ) an der Travemünder Landstraße mit zusätzlichen Auflagen öffentlich-rechtlich genehmigt hat. Damit darf die Firma Scheel den Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen.
Stadt: „Solange das Gericht kein Urteil gesprochen hat, sind der KWL jedoch die Hände gebunden“
In einer Pressemitteilung der Hansestadt Lübeck heißt es dazu: „Vor diesem Hintergrund kann als Grundstückseigentümer die KWL GmbH nur auf dem privat-rechtlichem Weg gegen den weiteren Betrieb vorgehen. Nachdem der Pachtvertrag mit der Firma Scheel nicht verlängert wurde, schöpft derweil die KWL alle zivilrechtlichen Möglichkeiten aus, um die Herausgabe und Räumung des Grundstückes vor dem Landgericht zu erstreiten. Von besonderer Bedeutung hierbei ist, dass kein weiteres Material angeliefert wird. Solange das Gericht kein Urteil gesprochen hat, sind der KWL jedoch die Hände gebunden.“
Warum kann der Betreiber jetzt doch weitermachen, obwohl der Vertrag nicht verlängert wurde? Dazu antwortete Stadtsprecherin Nicole Dorel: „Bevor das Gericht kein Urteil gesprochen hat, kann die KWL nicht tätig werden, ansonsten wäre es ein Akt der verbotenen Eigenmacht. Die KWL würde sich sogar schadensersatzpflichtig machen.“
Kritik vom Gemeinnützigen Verein Kücknitz
Wie man sich die laut Pressemitteilung „äußerst strengen Kontrollen bei eventueller Wiederaufnahme des Betriebes“ vorzustellen hat, beantwortete Nicole Dorel so: „Beim LLUR bleiben die Immissionsschutzprüfungen und die abfallrechtlichen Prüfungen. Der Bereich Umwelt, Natur und Verbraucherschutz wird bei Kenntnis der Wiederaufnahme des Betriebes mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde kontrollieren und insbesondere eine Bodenversiegelung für bestimmte Anlagenteile fordern.“
Bezüglich der Auflagen teilt das LLUR mit: „Die Betriebsdauer der lärmverursachenden Aggregate wurde begrenzt. Ein zeitgleicher Betrieb ist nicht zulässig. Die Begrenzung der Haldenhöhe und die Vorgaben zur Befeuchtung wurden konkretisiert.“
Georg Sewe, Vorsitzender des Gemeinnützigen Vereins Kücknitz, bezeichnet diese Auflagen als Legalisierung des aktuellen Stands. „Hierbei handelt es sich um eine illegale Deponie, die in keinster Weise abgesichert ist“, erklärte Sewe, der die Entwicklung mit Sorge sieht. „Die Anwohner sind weiterhin Staub, Lärm und Dreck ausgesetzt.“ Zudem findet er es empörend, dass die Bürger für die durch das Land negativ beschiedenen Widersprüche nun auch noch zur Kasse gebeten werden.
Bildunterschrift:
Nach wie vor türmen sich die meterhoch aufgeschichteten Materialien auf dem Areal. Foto: HÖ