Die Straßenbeleuchtung wurde in der kompletten Ahrensböker Straße im Jahr 2014 auf LED-Beleuchtung umgestellt. Nun werden plötzlich die anliegenden Grundstücksbesitzer für Straßenausbaubeiträge herangezogen. (HÖ)
Maßnahme liegt bereits einige Jahre zurück, trotzdem müssen Grundstückseigentümer Beiträge leisten.
Die Straßenausbaubeitragssatzung in der Gemeinde Stockelsdorf ist Geschichte. Jetzt muss also kein Bürger mehr damit rechnen, einen Gebührenbescheid zu erhalten. Dass das aber nur bedingt gilt, mussten jetzt die Anwohner der Ahrensböker Straße feststellen. Sie werden noch einmal zur Kasse gebeten für eine Ausbaumaßnahme, die allerdings schon ein paar Jahre zurückliegt.
Wie das angehen kann, fragen sich nicht nur die Anwohner. Auch Christian Ehmcke wunderte sich und stellte im Bauausschuss für die CDU-Fraktion eine Anfrage. „Um welche Baumaßnahme handelt es sich genau? Wann wurde diese Baumaßnahme beraten und beschlossen? Wann wurde die Baumaßnahme beendet? Wann erfolgte die Abschlussrechnung? Warum wurden die Grundstückseigentümer erst mit Schreiben vom 11. Oktober 2018 informiert? Wann tritt Verjährung ein?“
Diese Fragen beantwortete Bürgermeisterin Julia Samtleben. Demnach wurde im Jahr 2014 die Straßenbeleuchtung in der Ahrensböker Straße auf LED-Beleuchtung umgerüstet. Der Beschluss wurde am 13. Mai 2013 gefasst und die Auftragsvergabe am 19. August 2013 erteilt. Die Maßnahme wurde am 15. Januar 2014 beendet und abgenommen, die Abschlussrechnung datiert vom 24. März 2014. Daher gilt für diese Maßnahme weiterhin die Straßenbaubeitragssatzung.
„Die Information kommt sehr spät“, gesteht die Verwaltungschefin ein und begründet das unter anderem mit personellen Engpässen und einer Vielzahl von weiteren Maßnahmen. „Ich finde das selbst sehr spät“, entschuldigt sie sich mehrfach. „Aber das ist eine Maßnahme, die veranlagt werden muss.“ Grundsätzlich sei sie dafür, die Bürger in dem Moment zu informieren, wenn die Maßnahme erfolgt.
Verjährung tritt vier Jahre nach Ende der Maßnahme mit Ablauf des Kalenderjahres ein. Somit ist die Veranlagung gerade noch vor der Verjährung erfolgt.
Auf die Grundstückseigentümer kommen Kosten in Höhe von 20 bis zu 800 Euro zu, so die Bürgermeisterin. Die Straße wurde in drei Abschnitte aufgeteilt. Für den Bereich von der Pyramide bis zur Lohstraße werden Gebühren in Höhe von 20 bis 700 Euro fällig, von der Lohstraße bis zur Dorfstraße sind es 80 bis 800 Euro und von der Dorfstraße bis zum Gewerbegebiet kommen Kosten von 100 bis 500 Euro auf die Anlieger zu. „Es ist auch Ratenzahlung möglich“, erklärte Julia Samtleben abschließend. HÖ