„Hilfe, bei mir wurde eingebrochen!“

Nötige Maßnahmen und hilfreiche Verhaltenstipps nach einem Einbruch.

Haustür aufgebrochen, die Wohnung verwüstet und geliebte Gegenstände gestohlen – dieses Horrorszenario müssen jedes Jahr Tausende Deutsche durchstehen. „Betroffene erleiden im ersten Moment einen heftigen Schock und wissen oft nicht, wie sie reagieren sollen“, erläutert Dirk Bienert, Sicherheitsexperte und Geschäftsführer der Blockalarm GmbH, und klärt auf, welche Punkte Einbruchsopfer beachten sollten.

Die Polizei – Dein Freund und Helfer

Erkennt man Anzeichen für einen Einbruch gilt es die Polizei zu kontaktieren und die Tat anzuzeigen. So entsteht ein offizieller Nachweis, den Versicherer im späteren Verlauf häufig verlangen. Idealerweise betreten Geschädigte erst danach die Immobilie – oder warten auf das Erscheinen der Beamten. „Schließlich könnte sich der Einbrecher immer noch in der Wohnung aufhalten“, warnt Dirk Bienert. Bevor Polizisten und Spurensicherung eintreffen, sollte nichts im Haus angefasst oder verändert werden, dies könnte mögliche Beweise vernichten.

Dokumentation sämtlicher Schäden

Polizei und Versicherung benötigen eine Dokumentation sämtlicher Schäden. Dazu gehören Fotos vom Zustand der Wohnung, der Einbruchsspuren und sonstiger Beschädigungen. Um einen genauen Überblick über die gestohlenen Dinge zu bekommen, hilft eine sogenannte Stehlgut-Liste. „Auf dieser sammeln Geschädigte alle entwendeten Gegenstände mit genauer Bezeichnung, Beschreibung, Alter, Anschaffungspreis und besonderen Merkmalen, wie etwa einer Seriennummer. Im Idealfall ergänzen Fotos und Rechnungen die Auflistung“, erklärt der Blockalarm- Geschäftsführer. Wer besonders wertvolle Güter besitzt, sollte eine solche Liste ohnehin führen und stets aktuell halten. Gehören Kredit-, Bank- oder Handykarten zum Diebesgut, lassen sich diese unter der Notrufnummer 116 116 sofort sperren – Gleiches gilt für den neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Beim Verlust des klassischen Modells vermeidet eine Meldung beim zuständigen Bürgeramt den möglichen Missbrauch.

Kaufbelege der gestohlenen und beschädigten Gegenstände

Schäden, die aufgrund eines Einbruchs entstehen, bezahlt im Regelfall die Hausratversicherung. Diese benötigt Fotos des Vorfalls sowie Kaufbelege der gestohlenen und beschädigten Gegenstände. Ob ein zusätzlicher Gutachter zum Einsatz kommt, entscheidet sich im Einzelfall. Sollte die Versicherung weitere Belege verlangen, die beweisen, dass die Objekte tatsächlich existierten, helfen Rechnungen, Fotos oder eidesstattliche Erklärungen von Familienmitgliedern, Freunden oder Bekannten.

Opferhilfe vom Weißen Ring

Reine Kopfsache: Sobald alle Details mit Polizei und Versicherungen geklärt sind, darf eine Sache nicht in Vergessenheit geraten: die eigene Psyche. Einbrüche belasten Betroffene meist sehr, darum hilft es, offen mit Freunden und Familie darüber zu sprechen. „Bei anhaltenden Angstzuständen stehen auch professionelle Ansprechpartner, wie die Opferhilfe vom Weißen Ring, mit Rat und Tat zur Seite“, betont der Sicherheitsexperte.

 

Foto: Ein Einbruch in das eigene Zuhause ist für die Betroffenen oft auch eine starke psychische Belastung. © Fotolia

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