Aus Sicherheitsgründen müssen E-Scooter bestimmte Vorgaben erfüllen, um in Linienbussen mitgenommen zu werden. Das regelt ein neuer Erlass, der am 1. Juli in Kraft getreten ist. Betroffene wurden nicht informiert.
Ein neuer bundesweit verbindlicher Erlass der Länder regelt die Mitnahme von sogenannten E-Scootern in Linienbussen – mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen. Der Erlass ist seit dem 1. Juli in Kraft, und das bedeutet, dass nur noch die E-Scooter mitgenommen werden, die über einen entsprechenden Aufkleber verfügen. Der Aufkleber besagt, dass dieser E-Scooter für die Mitnahme im Linienbus geeignet ist. Doch die Betroffenen wissen gar nichts von der neuen Verordnung und werden plötzlich nicht mehr im Bus mitgenommen.
Neues Gesetzt mindert Teilhabe am öffentlichen Leben
So auch Helma Rönfeld aus dem Lübecker Stadtteil Schlutup. „Ich habe seit zehn Jahren einen E-Scooter und wurde bisher immer mitgenommen. Jetzt plötzlich durfte ich nicht mehr mitfahren“, erklärt sie empört. Sie wollte eigentlich nur zur Fußpflege fahren. Nachdem der Busfahrer die Mitnahme verweigerte, informierte sie als Mitglied im Sozialverband Deutschland (SoVD) den Schlutuper Ortsverbandsvorsitzender Lorenz Friedrich, der gleichzeitig auch Kreisvorsitzender des SoVD Lübeck ist. Der fiel aus allen Wolken. „Wir wurden als betroffener Verband nicht über die neue Verordnung informiert“, beklagt sich der Kreisvorsitzende. „Hier geht es um die Teilhabe von beeinträchtigten Menschen am öffentlichen Leben.“
Aufkleber erlaubt die E-Scooter-Mitnahme im Linienbus
Im Falle von Helma Rönfeld bedeutet das, dass sie nun nicht mehr allein zum Arzt fahren, geschweige denn Bargeld abheben kann. „In meine Bank hier in Schlutup komme ich mit dem E-Scooter nicht hinein. Ich muss also mit dem Bus zum Kaufhof fahren“, klagt die 79-Jährige. Sie hat zwar auch einen Rollstuhl zuhause, doch dafür benötigt sie Hilfe. Mit ihrem Behindertenausweis, der zwar eine Gehbehinderung (G), aber keine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) bescheinigt, erhält sie auch keinen Taxibeförderungsschein von der Krankenkasse. Jetzt hat sie einen neuen E-Scooter beantragt, doch der hat eine Lieferzeit von drei Monaten.
Geschwindigkeit von E-Scootern auf sechs Stundenkilometer beschränkt
„Wenn die Betroffenen rechtzeitig informiert worden wären, hätten sie sich schon vorher darum kümmern können“, kritisiert Friedrich unter anderem die Krankenkassen, die die meisten E-Scooter auf Verordnung finanzieren. Grundsätzlich dienen diese E-Scooter eigentlich dafür, die Gehfähigkeit eines Menschen wiederherzustellen. „Alles, was ich zu Fuß erledigen kann, also die Apotheke oder den Supermarkt um die Ecke zu besuchen, das soll mit dem Gerät erledigt werden können. Das hat aber nichts mit dem Busfahren zu tun“, klärt Dettfred Pischke vom Sanitätshaus Schütt & Grundei auf. Deshalb seien die Gefährte auch auf eine Geschwindigkeit von sechs Stundenkilometern beschränkt.
Erlass zur einheitlichen Beförderung von E-Scootern in Bussen
Stadtverkehrssprecherin Gerlinde Zielke bedauert die Informationspolitik außerordentlich. „Das ist schlecht gelaufen“, gesteht sie ein. „Bisher haben wir das sehr kulant gehandhabt, aber es ist jetzt eine rechtliche Vorschrift, und es gibt keine andere Möglichkeit mehr“, erklärt sie. „Wir haben alle Busse gekennzeichnet, die diese E-Scooter mitnehmen können. Aber die Hersteller müssen auch ihre Hausaufgaben machen.“ Mit dem neuen Erlass sollte Klarheit geschaffen werden, welche Mindestanforderungen ein E-Scooter für die Mitnahme in Linienbussen erfüllen muss. Sorge war, dass die Gefährte umkippen und dabei auch andere Fahrgäste verletzen könnten. Auch geeignete Bremsen sollen die Gefährte aufweisen. In vielen Städten wurden daher gar keine E-Scooter mehr transportiert. Gemeinsam mit Behindertenverbänden folgte nach langer Diskussion schließlich im März 2017 ein Erlass zur einheitlichen Beförderung von E-Scootern in Bussen. Dieser ist am 1. Juli in Kraft getreten.
Welche Anforderungen muss ein E-Scooter für die Mitnahme in Linienbussen erfüllen?
E-Scooter müssen für eine sichere Beförderung in Linienbussen über vier Räder, ein maximal zulässiges Gewicht von 300 Kilo mit aufsitzender Person und eine Maximallänge von 1,2 Metern verfügen. Sie müssen die Standsicherheit durch ein auf beide Räder einer Achse zusammenwirkendes Bremssystem gewährleisten. Außerdem muss der E-Scooter-Nutzer selbstständig rückwärts in den Bus einfahren können. Auch eine ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit muss das Fahrzeug aufweisen. HÖ
Ein wichtiger Punkt fehlt: Nach Richtlienien der EU müssen alle E-Rollstühle und Scooter Gel-Batterien haben,so das bei einem Unfall keine Säure durch den Bus spritzen kann
Bei uns in Düsseldorf und auch in Köln ist seit Jahren die Mitnahme von E Scootern aus Sicherheitsgründen verboten!Die Verkehrsbetriebe begründen dies auch damit das Scooterfahrer zwar Behindert sind aber eben keine Rollstuhlfahrer sind und durchaus noch selbst mobil sind. Busfahrer die trotzdem Scooter mitgenommen haben würden im Falle eines Unfalls des Scooters in regress genommen.Das neue Gesetz wurde nach nach grossem Druck der Behindertenvereine geändert. Es werden nur die neuen kippsicheren Scooter mit Aufkleber mitgenommen und das nur in Bussen die für diese Mitnahme abgenommen sind. Diese Busse sind ebenfalls mit einem Aufkleber gekennzeichnet.
E Scooter durften nie mitgenommen werden! Sie können im Bus nicht gesichert werden und neigen aufgrund des hohen Schwerpunktes zum kippen. Jetzt ist geregelt, dass Scooter bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, die ein Sachverständiger bestätigen muss. Also nur wenn der Sachverständige bescheinigt, dass dieses Modell sicher im Bus befördert werden kann, kann dieser Scooter mit. Und das ist gut und richtig!