Bad Schwartau sucht Schöffen

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in Bad Schwartau insgesamt 42 Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht Lübeck als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in Bad Schwartau insgesamt 42 Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht Lübeck als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss des Kreises Ostholstein schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen. Als Schöffen bezeichnet man juristische Laien, die ehrenamtlich an der Urteilsfindung im Rahmen von Strafverfahren beteiligt sind.

Voraussetzungen für das Schöffenamt

Gesucht werden Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Gleiches Stimmrecht wie Berufsrichter

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

Bewerbung auf das Schöffenamt

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 20. April beim Ordnungsamt der Stadt Bad Schwartau, Telefon 0451/ 20002300 oder 20002312. Ein Formular kann hier heruntergeladen werden.

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