Ausschuss diskutierte über Standort an der Eutiner Stadtbucht

Zwei Bauprojekte beschäftigten den Eutiner Stadtentwicklungsausschuss vergangene Woche besonders: die Vorgaben für einen Hotelneubau an der Stadtbucht und die Neugestaltung des Marktplatzes.

Der Umbau des Marktes soll nach der Umgestaltung der Straße Am Rosengarten, die noch 2018 begonnen werden soll, angepackt werden. Inzwischen liegt ein Entwurf vor, in dem auch Bedenken der Denkmalschutzbehörde Niederschlag gefunden haben: Der Denkmalschutz lehnt nämlich einen durchgängigen Ausbau der Peterstraße bis zur Lübecker Straße mit gesägtem Naturstein ab. Der Marktplatz müsse als geschütztes Ensemble eine platzartige Gestaltung bis ans Rathaus heran erhalten. Insbesondere die CDU widersprach dieser Variante und äußerte Zweifel an der Verbindlichkeit der Forderung des Denkmalschutzes, schließlich sei die gestalterische Verlängerung der Peterstraße schon beim letzten Umbau der Innenstadt erfolgt und sei somit seit Jahrzehnten Ist-Zustand. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine offizielle Stellungnahme aus Kiel anzufordern.

Umgestaltung des Eutiner Marktes

Die Umgestaltung des Marktes, die einzig von der FWE als überflüssig kritisiert wurde, beinhaltet folgende Eckpunkte: ein umlaufendes Klinkerband, Platzgestaltung durch Naturstein, an der Westseite entsteht eine zusätzliche Baumreihe, an der Seite vor dem Brauhaus bleiben drei Bäume stehen, die zwei anderen werden gefällt, um die Öffnung zu den Twieten und der Königstraße großzügigen zu gestalten. Das Ehrenmal bleibt an Ort und Stelle. Auf der Nordseite ist außerdem ein Fontänen-Feld geplant. Mehrheitlich abgelehnt wurde ein Antrag der FDP, auf Wasserspiele zu verzichten und den bisherigen Brunnen beizubehalten.

Neues Hotel könnte vierstöckig werden

Der schon im Vorfeld umstrittene Vorentwurf für die Bebauungsplanänderung, die ein Hotel an der Stadtbucht ermöglichen soll, wurde von Bürgermeister Carsten Behnk erläutert. Man habe ausgelotet, was auf dem Grundstück maximal geht, wo die Schmerzgrenze für das sensible Areal sei, um rechtssicher planen zu können. „Der Entwurf hat nichts mit dem Projekt für ein Inklusionshotel zu tun. Jetzt ist der Ausschuss dran, abzuwägen und die Rahmenbedingungen festzusetzen“, so Behnk. Die FWE stellte das Grundstück des ehemaligen Haus des Gastes als geeigneten Hotelstandort grundsätzlich in Frage und warnte unter anderem vor der ungelösten Verkehrsanbindung. In der Diskussion wurde deutlich, dass keine Fraktion die maximal mögliche Bebauung will. Eine Mehrheit legte die Baugrenzen für ein gestaffeltes Gebäude auf acht bis 14,50 Meter fest, sodass höchstens viergeschossig gebaut werden kann. vg

 

Foto: Auf dem Grundstück des ehemaligen Haus des Gastes an der Stadtbucht soll ein Hotel entstehen. © Graap

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