Eine Drohne hat in Scharbeutz-Wulfsdorf die Polizei auf den Plan gerufen. Drei Männer stehen im Verdacht, Luftaufnahmen von dem Grundstück gemacht zu haben, auf dem die Leiche von Andrea L. gefunden wurde.
Von einem Zeugen war am vergangenen Freitag gegen 9.25 Uhr beobachtet worden, dass drei Personen eine sogenannte Drohne in Betrieb nahmen. Dieses Fluggerät sei anschließend über die Häuser und Grundstücke in der Nähe des möglichen Tatortes und über den möglichen Tatort selbst gesteuert worden. Die zum Einsatzort entsandte Funkwagenbesatzung der Polizeistation Scharbeutz konnte die mutmaßlich verantwortlichen Personen vor Ort antreffen. Diese gaben an, als freiberufliche Berichterstatter zu arbeiten.
Betriebsverbot über Wohngrundstücken
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in der seit April 2017 geltenden Verordnung über den Betrieb von sogenannten unbemannten Fluggeräten klare Verbote geregelt sind. So gilt zum Beispiel für Geräte mit einem Gewicht über 0,25 kg und solche, die Bilder oder/und akustische oder Funksignale aufzeichnen oder übertragen können, ein generelles Betriebsverbot über Wohngrundstücken sofern keine Einwilligung des Eigentümers vorliegt. Näheres kann unter www.bmvi.de/drohnen nachgelesen werden.
Verstoß gegen die Luftverkehrsvorschriften
Im konkreten Fall wurde daher durch die Polizei ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die Luftverkehrsvorschriften eingeleitet.
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