Neuer Streit um Verkaufsaktion für Erbbaurechte

Im Streit um die Erbbaurechte gibt es neuen Ärger. In ihrer Sitzung am 30. November hatte die Lübecker Bürgerschaft eine neue Verkaufsaktion für Erbbaurechtsgrundstücke beschlossen.

Betroffen sind Erbbaurechtsgrundstücke, bei denen der Vertrag bis 2045 ausläuft. Interessenten können schriftlich eine formlose Willenserklärung an den Bereich Liegenschaften, Fischstraße 1-3, 23552 Lübeck, abgeben. Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage muss mit Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten gerechnet werden. Laut Bürgerschaftsbeschluss soll ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses Grundlage der Kaufpreisfindung sein. Erbbauberechtigte, die bereits eine Willenserklärung zum Ankauf ihrer Grundstücke abgegeben haben, werden in den nächsten Wochen durch den Bereich Liegenschaften über das neue Verfahren informiert.

Stellungsnahme der Erbbau-Initiative Lübeck

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft waren auch die Erbbauberechtigten zufrieden. Dann der Schock. „Keiner hatte mit dem Liegenschaftsamt gerechnet“, heißt es in einer schriftlichen Stellungsnahme der Erbbau-Initiative Lübeck. Damit werde eine neue Runde der Auseinandersetzung eingeläutet.

Kaufpreis soll durch ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden

Nach Ansicht der Initiative sorgen außerdem widersprüchliche Aussagen für Verwirrung. Zum einen verschicke das Amt Informationen mit Bezug auf den Beschluss, dass der Kaufpreis durch ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden soll. Dies werde etwa sechs bis zwölf Monate dauern. Die Erbbauberechtigten sollen sich also bis zum 31. Dezember 2017 zwischen Kauf und Pacht entscheiden, ohne den Kaufpreis zu kennen. Gleichzeitig heißt es laut einer Pressemitteilung: „Für alle bis zum 31. Dezember 2017 abgegebenen Kaufinteressen gilt selbstverständlich noch der Bodenrichtwert von 2014, daran ändert sich nichts“.

Liegenschaftsamt macht as dem Wort „Grundstückswert“ „Verkehrswert“

Für die Lübecker Grundstückspächter ist außerdem nicht nachvollziehbar, wie das Liegenschaftsamt aus dem Wort „Grundstückswert“ (im Beschluss) in ihren Mitteilungen den „Verkehrswert“ macht. Der Beschluss werde dadurch im Wortlaut leicht verändert wiedergegeben und damit fehlerhaft ausgelegt. Die Erbbau-Initiative hat nun das Liegenschaftsamt um einen kurzfristigen Termin gebeten, um noch bis zum Jahresende einen Weg aus dieser „unzumutbaren Situation“ zu finden. Alternativ werden die Fraktionen der Bürgerschaft aufgefordert, ihrem Beschluss Geltung zu verschaffen.

 

Foto: © Eisenhas/fotolia

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