Bürgermeister Beeck hat den Verkauf der betroffenen Grundstücke zunächst gestoppt.
Manche Gemeinde im ländlichen Raum sitzt lange auf ihren Baugrundstücken. Nicht so die Gemeinde Hamberge, die mit der Ausweisung des Neubaugebietes am Ortsausgang in Richtung Lübeck den Nachwuchs für den Kindergarten und die Schule sichern will. Die Nachfrage junger Familien war und ist groß. Doch jetzt sind dunkle Wolken am Horizont aufgetaucht. Grund dafür ist die 110-kV-Trasse. Durch die teilweise sehr tief hängenden Leitungen sind gleich mehrere Grundstücke nur eingeschränkt nutzbar, wie erst jetzt bekannt wurde.
Bauhöhe von nur einem Meter erlaubt
„Wir haben überall in Hamberge Erfahrung mit den Stromleitungen. Bislang aber hat es keine Probleme gegeben. Unter den Leitungen über dem Neubaugebiet Haferkoppel aber ist nur eine Bauhöhe von einem Meter erlaubt. Tische und Stühle sind kein Problem, aber ein Gartenhaus geht schon nicht mehr“, bedauert Bürgermeister Paul Friedrich Beeck. In seiner Brust schlagen zwei Herzen. „Ich bin verpflichtet, mit Steuergeldern sorgsam umzugehen. Andererseits sind dort die Bauherren, die viel Geld für ihre Grundstücke bezahlen sollen. Ihnen gegenüber bin ich als Bürgermeister ebenfalls verpflichtet“, erläutert Beeck, der nach Bekanntwerden der Misere den Verkauf der Grundstücke zunächst gestoppt hat.
Eingeschränkte Nutzung der Grundstücke auf Haferkoppel
Im Zuge der Bauleitplanung will die Schleswig-Holstein Netz als Träger öffentlicher Belange auf die eingeschränkte Nutzung der Grundstücke, die direkt unter der Stromleitung liegen, mit Verweis auf eine DIN-Vorschrift hingewiesen haben. In ihr werden die Abstände zu Stromleitungen geregelt. „Hätten wir von diesen Vorgaben gewusst, hätte man das Baugebiet doch ganz anders geplant“, so Beeck. Um die Kuh wieder vom Eis zu holen, hatte die Gemeindevertretung in ihrer jüngsten Sitzung Änderungen am Bebauungsplan auf den Weg gebracht.
Drei Grundstücke durch die Überland-Leitungen besonders stark betroffen
Dafür wurden die Grundstücke teilweise neu zugeschnitten. Statt acht Grundstücken sind es jetzt nur noch sieben, von denen drei durch die Überland-Leitungen besonders stark betroffen sind. Um im hinteren Grundstücksteil die Entfernung zur Trasse vergrößern zu können, dürfen künftige Häuser in Abständen von drei Metern zur Haferkoppel gebaut werden.
Gemeinde Hamberge rüstet sich gegen Schadensersatzforderungen
Abhängig von der Größe und Lage haben die Bauherren durchschnittlich 170 Euro für den Quadratmeter Land gezahlt. „Dabei kann es nicht bleiben. Wir werden den Preis senken müssen“, so Beeck. Er macht eine fehlerhafte Planung für die Misere verantwortlich und hofft darauf, sich außergerichtlich mit der Versicherung des Planungsbüros einigen zu können. Um für etwaige Schadensersatzforderungen gerüstet zu sein, hat die Gemeinde dennoch einen Rechtsanwalt mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt. pd