Für die Bürgermeister-Stichwahl zwischen Senatorin Kathrin Weiher (parteilos) und Jan Lindenau (SPD) am Sonntag, 19. November, wird kein neues Wählerverzeichnis erstellt.
Das bedeutet, dass alle zum ersten Wahlgang wahlberechtigten Bürger auch zur Stichwahl wahlberechtigt sind. Es erfolgt auch kein erneuter Versand von Wahlbenachrichtigungsschreiben. Wer sein Wahlbenachrichtigungsschreiben vernichtet, verlegt oder verloren hat, kann trotzdem an der Stichwahl teilnehmen. Die Vorlage von Personalausweis, Reisepass oder sogar Führerschein im zuständigen Wahllokal genügt. Für die Ausgabe von Briefwahlunterlagen ist das Wahlbüro in der Großen Börse des Rathauses, Eingang Marktseite, geöffnet.
Zusendung der Briefwahlunterlagen
Wer zum ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen online, per Wahlscheinantrag aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben oder persönlich im Wahlbüro beantragt hat, konnte sich auch für die Zusendung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl vormerken lassen. Diese Wahlberechtigten erhalten in den kommenden Tagen automatisch ihre Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zugesandt.
Wahlbüro der Hansestadt Lübeck
Alle anderen Wahlberechtigten, die am Stichwahlsonntag verhindert sind, können im Wahlbüro der Hansestadt Lübeck die Briefwahlunterlagen persönlich – oder gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch für jemand anderen – beantragen und abholen. Auf Wunsch kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Mitzubringen ist lediglich der Personalausweis oder Reisepass sowie das Wahlbenachrichtigungsschreiben, sofern dieses noch vorhanden ist. Schriftliche Anträge können mit dem Vordruck auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben formlos oder per Telefax, aber auch per E-Mail (wahlen@luebeck.de ) oder online (www.wahlen.luebeck.de) gestellt werden. Letzter Tag für die Briefwahlausgabe ist am Freitag, 17. November, bis 12 Uhr.