Die Scharbeutzer Fußgängerzone ist ab sofort wieder für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr zwischen dem Fischerstieg und der Seestraße freigegeben.
Dabei gilt die Einbahnstraßenregelung, so dass nur Fahrzeuge, die aus Richtung Timmendorfer Strand kommen, durch die Seestraße fahren dürfen. Lediglich Radfahrer dürfen die Strecke in beiden Richtungen nutzen. Der Streckenabschnitt gilt als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, der mit maximal 20 Stundenkilometern befahren werden darf. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf die neue Verkehrssituation einzustellen und diesen Bereich mit erhöhter Aufmerksamkeit zu befahren. Polizei und Gemeindeverwaltung weisen darauf hin, dass besondere Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Radfahrer, genommen wird. Ausgenommen von dieser Regelung bleibt wie auch in den vorangegangenen Jahren der Bereich des Ostseeplatzes, der weiterhin als Fußgängerzone bestehen bleibt. KG