Hundesteuer-Sünder im Visier

Wer in der Gemeinde Ratekau seinen Hund nicht ordnungsgemäß angemeldet hat und keine Hundesteuer zahlt, muss in Zukunft mit Unannehmlichkeiten rechnen. Die Gemeinde plant, eine Firma zu beauftragen, die eine Hundebestandsaufnahme durchführt.

Derzeit sind etwa 1000 Hunde gemeldet. Bei einem aktuellen Steuersatz von 80 Euro für den ersten Hund und einer Steigerung bei der Mehrfachhundehaltung auf 115 Euro beziehungsweise 155 Euro pro Jahr macht dies ein jährliches Steueraufkommen von etwas über 100000 Euro aus.

Schonfrist bis zum 20. November 2017

Die Gemeinde gibt nun allen säumigen Hundehaltern Gelegenheit, ihren Hund bis zum 20. November 2017 zur Hundesteuer anzumelden, ohne dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird. „Ansonsten droht eine Geldbuße von bis zu 500 Euro“, heißt es in einer Pressemitteilung. Gemäß Paragraph 10 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Ratekau ist jeder, der sich einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

Gültige Steuermarke außerhalb von Wohnung oder Grundstück

Hundehalter sollten zudem wissen, dass ihre Vierbeiner außerhalb von Wohnung oder Grundstück die gültige Steuermarke tragen müssen. Wirklich praktisch ist das aber nicht. „Ich habe die Marke am Schlüsselbund, weil sie meinen Hund beim Spielen stört“, sagt Andrea Montag aus Sereetz.

Anmeldeformulare für die Hundesteuer

Anmeldeformulare für die Hundesteuer sind im Bürgerbüro, Bäderstraße 19, telefonisch unter 04504/803210 oder auf www.ratekau.de erhältlich. Dort kann auch die Hundesteuer-Satzung eingesehen werden. Fragen bezüglich Steuerermäßigungen z. B. für Wachhunde oder Steuerbefreiungen z. B. für Blindenhunde werden von der der Finanzverwaltung unter Telefon 04504/803-210 beantwortet. afu

 

Foto: Die gültige Hundemarke immer dabei: Andrea Montag mit ihrem Australian Shepherd „Buddy“. © afu

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