„Rechts vor links“ in der Lübecker Dorfstraße

In der als Fahrradstraße ausgewiesenen Dorfstraße sind die vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen an den Kreuzungen mit der Billroth-/Sudeten- sowie Kalkbrenner-/Röntgenstraße entfernt worden. Es gilt nun hier die innerhalb von Tempo-30-Zonen anzuwendende „Rechts-vor-links-Regelung“.

„Die Änderung ist notwendig geworden, um die verkehrsrechtliche Integration der Fahrradstraße in die bestehende Tempo-30-Zone sicherzustellen“, sagte Pressesprecherin Valessa Glisovic. Vor Ort wird für die Übergangszeit von mindestens sechs Wochen auf die geänderte Regelung hingewiesen. Alle Verkehrsteilnehmer werden um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Die rund 900 Meter lange Dorfstraße wurde 2010 per Verkehrsversuch als Fahrradstraße ausgewiesen. In der Folgezeit stieg die Zahl der Unfälle, bei denen bisher mehr als 20 Menschen verletzt wurden, gut die Hälfte davon Fahrradfahrer.

 

Foto: In der gesamten Dorfstraße gilt nun „Rechts vor links“. Darauf weisen die neuen Schilder hin. © Kröger

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