Umfrage: Von der Jubiläums-Sonderregelung zur festen Einrichtung?
Vor 500 Jahren veröffentlichte Martin Luther seine 95 Thesen und setzte damit die Reformation in Gang. Die kirchliche Erneuerungsbewegung führte zur Spaltung des westlichen Christentums in Katholiken und Protestanten. Es war quasi die Geburtsstunde der evangelischen Kirche. Zu diesem Jubiläum ist der Reformationstag am 31. Oktober 2017 erstmals – und einmalig – bundesweit zum offiziellen Feiertag erklärt worden. Aber wenn das Datum eine so große Bedeutung hat, sollte es dann nicht dauerhaft in Schleswig-Holstein zum gesetzlichen Feiertag bestimmt werden?
Der Wochenspiegel hat sich umgehört.
„Die Forderung würde ich unterstützen. Erstens, weil es ein Feiertag wäre, der die Hälfte der Bevölkerung im Norden betrifft. 50 Prozent der Schleswig-Holsteiner sind evangelisch. Außerdem gibt es diesen Feiertag bereits in den ostdeutschen Ländern. Daher wäre es schon aus Gründen der Gerechtigkeit geboten, den Reformationstag als Feiertag in allen überwiegend protestantischen Bundesländern einzuführen. Mit dem Buß- und Bettag haben wir übrigens bereits in der Vergangenheit einen unserer Feiertage geopfert“, meint zum Beispiel Winfried Saak aus Schönwalde, der alle Jahre wieder am Reformationstag als Laiendarsteller in die Luther-Rolle schlüpft.
Ostholsteins Landrat Reinhard Sager betont: „Die Reformation ist ein herausragendes historisches Ereignis, das auch heute, nach 500 Jahren, noch spürbar ist und in viele Bereiche unseres Zusammenlebens hineinreicht. Das Umdenken, das durch das Wirken Martin Luthers seinen Anfang genommen hat, steht für Erneuerung, für Werte wie Menschenwürde, Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die Bedeutung des Reformationsgedankens durch einen bundeseinheitlichen Feiertag hervorzuheben, ist eine gute Entscheidung gewesen. Ich würde es befürworten, die Einführung eines ständigen Feiertages am 31. Oktober prüfen zu lassen, um die Relevanz dieses Ereignisses zu unterstreichen. Uns sollte daran gelegen sein, dass unsere Kinder den 31. Oktober eher mit der Reformation verbinden als mit Halloween.“
Dem Kreishandwerksmeister Ulrich Mietschke fällt eine Antwort nicht leicht: „Ich denke, die besondere Bedeutung des Reformationstages wird durch die in diesem Jahr besondere Regelung hervorgehoben. Damit erfolgt eine wichtige Auseinandersetzung mit dem Thema der Reformation, die drohte in Vergessenheit zu geraten. Jetzt dauerhaft einen gesetzlichen Feiertag dafür einzuführen verhindert nicht das Vergessen. Wenn also die Verlockung nach Freizeit der Antrieb für einen gesetzlichen Feiertag ist, dann ist das abzulehnen. Vor dem Hintergrund, dass es Unterschiede in der Handhabung bestimmter Feiertage unter den Bundesländern gibt, denke ich nicht, dass Schleswig-Holstein eine neue Lösung suchen sollte.“
Harry Heinsen, der Vorsitzende des Ortsverbandes Eutin/Malente im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), befürwortet den Feiertag: „Unsere Branche arbeitet grundsätzlich an Feiertagen. Ich glaube zwar nicht, dass es so kommt, aber für die Gastronomie wäre es ein positives Signal, den Reformationstag zum gesetzlichen Feiertag zu erklären. In diesem Jahr profitieren wir und der Einzelhandel zum Beispiel durch den Brückentag noch zusätzlich von dem freien Tag, denn viele Urlauber nutzen das verlängerte Wochenende für einen Abstecher zur Ostsee oder in die Holsteinische Schweiz.“
Der Ostholsteiner CDU-Landtagabgeordnete Tim Brockmann, bis vor Kurzem Geschäftsführer des Verbandes „Handwerk Schleswig-Holstein“, hält von solchen Überlegungen nichts: „Ich bin dafür, dass es bei der Einmaligkeit bleibt. Bei der Entscheidung für diese Sonderregelung wurde das besondere Jubiläum betont und gewürdigt. Im Zuge der Pflegeversicherung wurde vor einigen Jahren der Buß- und Bettag, der für die evangelische Kirche eine größere Bedeutung hat, abgeschafft. Es wäre daher nicht sinnvoll, einen neuen gesetzlichen Feiertag einzuführen.“ vg