Die Jamaika-Koalition in Kiel hat ihre Arbeit aufgenommen – nun wurde die Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes auf den Weg gebracht.
Die CDU war zur Landtagswahl unter anderem mit dem Ziel angetreten, die ungeliebten Straßenausbaubeiträge auf den Prüfstand zu stellen. Im September stellte die Jamaika-Koalition nun einen Gesetzentwurf vor, in dem es den Kommunen überlassen bleibt, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben wollen oder nicht.
Auch in Stockelsdorf hat es viel Unmut über die Pflicht zur Erhebung dieser Gebühren gegeben. In den jüngsten Einwohnerfragestunden des Hauptausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit (UBPöS) gab es daher auch Fragen dazu, wie es in der Gemeinde weitergehen wird. Bürgermeisterin Brigitte Rahlf-Behrmann äußerte sich sehr verhalten dazu. Man müsse abwarten, wann die Gesetzesänderung tatsächlich kommt und wie das Land die Kommunen künftig finanziell unterstützen will. „Dass wir ganz auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen verzichten können, glaube ich nicht“, erklärte die Bürgermeisterin im UBPöS-Ausschuss.
Die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) hatte ihre öffentliche Mitgliederversammlung im September ebenfalls diesem Thema gewidmet. Zahlreiche Betroffene nahmen an der Sitzung in Eckhorst teil. Dort zeigte sich, dass die Bürger nicht nur mit den Straßenbaubeiträgen unzufrieden sind, sondern sie wollen auch frühzeitiger an den Planungen beteiligt werden. Befürwortet wurden wiederkehrende Straßenbaubeiträge und die Möglichkeit eines Darlehens zu günstigem Zinssatz, das auf 20 Jahre befristet ist. „Wir wollen im nächsten Fachausschuss einen Antrag zur Änderung der Gemeindesatzung einbringen und möglichst ein einvernehmliches Vorgehen aller Parteien erreichen“, erklärte UWG-Fraktionsvorsitzender Helmut Neu. Der Antrag wurde bereits für die nächste Hauptausschusssitzung am 13.
November eingereicht.
Neu begründet den Antrag damit, dass „die Erhebung von Straßenbaubeiträgen zunehmend als ungerecht empfunden wird, weil sie Kosten für kommunale Infrastruktur den Anliegern aufbürdet. Sie ist unsozial, weil Wohneigentum als private Altersvorsorge den Staat entlastet und nicht mit einer teilweise ruinösen Abgabe unterlaufen werden darf. Und sie ist ungleich, weil die Zahlungspflicht nicht in allen Bundesländern gilt und manche Kommunen den Straßenausbau gänzlich aus Steuermitteln finanzieren.“ HÖ