Bürgschaft für die Stiftung Herrenhaus

Am Herrenhaus sind dringende Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten nötig. Foto: HÖ

Aufwandsentschädigungen auf den Prüfstand – Hauptausschuss debattiert erneut über den Antrag von Heinz Koch.

Vor sechs Jahren wurde im Zuge der Haushaltskonsolidierung die Aufwandsentschädigung des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen gekürzt. Die Höhe entspricht damit dem gleichen Betrag, den auch der Seniorenbeiratsvorsitzende und die Dorfvorsteher erhalten. Bereits im Februar stand der Antrag des amtierenden Behindertenbeauftragten über eine Anhebung der Aufwandsentschädigung auf der Tagesordnung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur (JSSSK). Jetzt beriet der Hauptausschuss erneut über den Antrag von Heinz Koch, der die Anhebung mit dem größeren Arbeitsgebiet unter anderem als Leiter des Arbeitskreises Inklusion begründete. SPD-Sprecher Ralf Labeit erklärte mit dem Blick über den Tellerrand in die Nachbargemeinden: „Wir sind ja äußerst knickrig bei der Höhe der Aufwandsentschädigung. Wir schlagen 80 Euro vor.“ Das entspräche dem Betrag, den die Gemeinde Ratekau für ihren Beauftragten gewährt. Bad Schwartau zahlt sogar 103,40 Euro und Ahrensbök 111 Euro. Manfred Beckmann (CDU) erklärte als JSSSK-Vorsitzender: „Herr Koch leistet eine sehr effektive Arbeit und wir schlagen daher 100 Euro vor.“

Anpassung an die Nachbargemeinden

Die Grünen wollten sich mit einer konkreten Zahl dazu zurückhalten. „Wir begrüßen aber die Erhöhung als Anpassung an die Nachbargemeinden“, so Sabine Gall-Gratze. Im Hinblick auf das Ende der Legislaturperiode regte sie jedoch an, mit einem Blick über den Tellerrand sowohl die Aufwandentschädigungen der Ehrenamtler allgemein als auch die Sitzungszeiten zu überdenken. Dem schlossen sich weitere Redner an und der Ausschuss vertagte einstimmig den Antrag auf einen Termin nach der Kommunalwahl 2018.

Dringende Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten nötig

Als es um die Gewährung einer Bürgschaft durch die Gemeinde für die Stiftung Herrenhaus ging, führte ein kritischer UWG-Beitrag zu reichlich Irritation. Bei der Bürgschaft geht es darum die Kostenübernahme abzusichern für einen Kredit, den die Stiftung Herrenhaus für dringende Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten benötigt. UWG-Finanzsprecher Jürgen Scheel kritisierte die Höhe der Kosten und sorgte sich um die Finanzierbarkeit.

Pachteinnahmen aus der Gastronomie

„Wir haben schon früher Bürgschaften gegeben, die nicht in Anspruch genommen werden mussten“, erklärte Dierck. „Es ist unsere Pflicht das zu tun. Das Herrenhaus ist eine Perle und hat sich gut entwickelt.“ Bürgermeisterin Brigitte Rahlf-Behrmann zeigte sich als Stiftungsvorsitzende irritiert über die Einlassungen der UWG. „Die Stiftung trägt sich über die Pachteinnahmen aus der Gastronomie“, erklärte sie. „Wir sind froh, dass wir eine so gut laufende Gastronomie haben.“ Letztlich stimmte der Ausschuss mit großer Mehrheit gegen die UWG-Stimmen für die Gewährung der Bürgschaft durch die Gemeinde. HÖ

 

Foto: Am Herrenhaus sind dringende Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten nötig. © HÖ

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